Z-Bon ins Kassenbuch eintragen: Anleitung für die Gastronomie
Z-Bon täglich richtig ins Kassenbuch eintragen ✓ nach Steuersätzen 7 %/19 % splitten ✓ Kartenumsätze korrekt behandeln ✓ Z-Bon als Beleg anhängen. Schritt für Schritt.
Wer eine elektronische Registrierkasse betreibt, zieht jeden Abend einen Z-Bon (Tagesabschlussbericht, auch Z-Bericht). Doch wie kommt dieser Tagesumsatz korrekt ins Kassenbuch? Ein Z-Bon darf nicht als eine einzige Summe verbucht werden – das Finanzamt verlangt die Aufteilung nach Steuersätzen, und die bargeldlosen Umsätze müssen sauber getrennt werden. Diese Anleitung zeigt den täglichen Ablauf in drei Schritten, speziell für Gastronomie und Einzelhandel mit elektronischer Kasse.

- Nur der bar vereinnahmte Umsatz gehört ins Kassenbuch – Kartenzahlungen laufen übers Bankkonto
- Bei Regelbesteuerung den Barumsatz nach Steuersätzen splitten (Speisen 7 %, Getränke 19 %)
- In Pennio geht das mit der Splitbuchung „+ Beleg mit mehreren Steuersätzen“ – eine Belegnummer, mehrere Positionen
- Den Z-Bon als Beleg-Foto anhängen – er wird gespeichert und erscheint automatisch im Belegarchiv
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG) buchen ohne Steuersatz-Split – ein Betrag genügt
Warum der Z-Bon nicht als eine Summe verbucht wird
Der Z-Bon fasst den kompletten Tag zusammen: alle Verkäufe, alle Zahlungsarten, alle Steuersätze. Genau deshalb kann man ihn nicht einfach als eine Zeile „Tagesumsatz 1.842,50 €“ ins Kassenbuch schreiben. Zwei Dinge stimmen dann nicht:
- Die Steuersätze fehlen. In der Gastronomie gelten seit dem 1. Januar 2026 zwei Sätze: 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke. Ohne Aufteilung lässt sich die Umsatzsteuer nicht korrekt vorbereiten.
- Die Kartenumsätze stecken drin. Der Z-Bon-Gesamtumsatz enthält auch alles, was per EC-/Kreditkarte oder über Lieferdienste bezahlt wurde. Dieses Geld fließt aufs Bankkonto – es liegt nicht in Ihrer Kassenschublade.
Das Kassenbuch bildet ausschließlich die Barkasse ab. Anfangsbestand, laufender Saldo und Kassensturz beziehen sich immer auf das physische Bargeld in der Schublade. Was nicht bar geflossen ist, hat im Kassenbuch nichts zu suchen.
Es kursieren Anleitungen, die empfehlen, den vollen Z-Bon-Umsatz zu buchen und die Kartenzahlungen anschließend per „Gegenbuchung“ oder „EC-Umsatz“ wieder abzuziehen. In Pennio ist die Gegenbuchung ausschließlich der GoBD-Storno einer fehlerhaften Buchung – nicht für Kartenumsätze gedacht. Würden Sie sie so verwenden, erzeugen Sie eine Bargeldbewegung, die nie stattgefunden hat, und Ihr Kassensturz stimmt nicht mehr. Der richtige Weg ist einfacher: Buchen Sie von vornherein nur den Barumsatz.
Schritt 1: Kartenumsätze abziehen – nur den Barumsatz nehmen
Auf jedem Z-Bon steht eine Aufstellung der Zahlungsarten (bar, Karte, digital). Für das Kassenbuch interessiert Sie nur die Zeile „bar“. Das ist der Betrag, der tatsächlich in Ihre Kasse geflossen ist.
Liefert Ihr Kassensystem keine getrennte Bar-Zeile, rechnen Sie:
Barumsatz = Z-Bon-Gesamtumsatz − Kartenzahlungen − Lieferdienst-Umsätze (Lieferando & Co.)
Alles Unbare – EC, Kreditkarte, Lieferando, PayPal – bleibt außen vor. Diese Umsätze erfassen Sie über Ihr Bankkonto in der Buchhaltung, nicht im Kassenbuch. So stimmt am Ende des Tages Ihr tatsächlicher Kassenbestand in der Schublade mit dem Wert in Pennio überein.
Schritt 2: Barumsatz als Einnahme buchen – nach Steuersätzen getrennt
Jetzt buchen Sie den Barumsatz als Einnahme. Wenn Sie der Regelbesteuerung unterliegen (was auf einen Gastro- oder Handelsbetrieb mit 7 %/19 %-Umsätzen zutrifft), teilen Sie ihn nach Steuersätzen auf.
In Pennio tippen Sie dazu im Buchungsformular auf „+ Beleg mit mehreren Steuersätzen“ und tragen pro Steuersatz eine Position ein:
| Position | Steuersatz | Beispiel |
|---|---|---|
| Speisen | 7 % | 537,00 € |
| Getränke | 19 % | 563,00 € |
| Barumsatz gesamt | 1.100,00 € |
Pennio vergibt für beide Positionen eine gemeinsame Belegnummer und berechnet Netto und Umsatzsteuer je Position automatisch. Im Verlauf erscheint die Buchung als Pos. 1/2 und Pos. 2/2; im DATEV-Export wird pro Position eine Zeile mit korrektem BU-Schlüssel ausgegeben – Ihr Steuerberater bekommt die Aufteilung also sauber vorsortiert.
Ideal ist, wenn Ihr Z-Bon den Barumsatz bereits je Steuersatz ausweist – dann übernehmen Sie diese Werte direkt. Weist er nur den Gesamtumsatz je Steuersatz und getrennt davon die Zahlungsarten aus, teilen Sie den Barumsatz im gleichen Verhältnis auf wie den Gesamtumsatz (z. B. 49 % Speisen / 51 % Getränke). Dokumentieren Sie die Methode einmal in Ihrer Verfahrensdokumentation, dann bleibt sie nachvollziehbar.
Bei Menüs mit Getränk (z. B. Frühstücksangebot) dürfen Sie pauschal 30 % des Preises dem Regelsteuersatz (19 %) zuordnen, die übrigen 70 % dem ermäßigten Satz (7 %). Diese Vereinfachung hat das BMF für die Gastronomie zugelassen. Details im Artikel Kassenbuch Gastronomie.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Die Splitbuchung entfällt komplett – Sie erfassen den Barumsatz als eine Einnahme. Auch dann gilt: nur der Bar-Anteil, Kartenumsätze bleiben draußen.
Schritt 3: Z-Bon als Beleg anhängen
Der Z-Bon ist der wichtigste Beleg für Ihren Tagesabschluss. Fotografieren oder scannen Sie den Original-Z-Bon direkt in Pennio und hängen Sie ihn über „Beleg anhängen“ (Web) bzw. „Beleg scannen“ (Mobile-App) an die Buchung. Notieren Sie zusätzlich die fortlaufende Z-Bon-Nummer in der Beschreibung, z. B. „Barumsatz, Z-Bon Nr. 038“ – so ist die Buchung eindeutig dem Tagesbericht zugeordnet.
Der angehängte Z-Bon ist damit revisionssicher in Pennio gespeichert – auf Servern in Deutschland und mit Integritäts-Prüfsumme – und erscheint automatisch in Ihrem Belegarchiv, dem digitalen Belegspeicher, der in Pennio Premium integriert ist. Sie müssen den digitalen Beleg also nicht zusätzlich an anderer Stelle ablegen: Er bleibt dauerhaft mit der Buchung verknüpft, ohne feste Löschfrist, und ist im ZIP-Export enthalten. Das Papier-Original des Z-Bons bewahren Sie darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht auf (für Buchungsbelege 8 Jahre).

Der tägliche Ablauf auf einen Blick
- Z-Bon gezogen und Zahlungsarten-Aufstellung geprüft
- Kartenumsätze und Lieferdienste abgezogen – nur der Barumsatz bleibt
- Barumsatz als Einnahme gebucht, bei Regelbesteuerung nach 7 % / 19 % gesplittet
- Z-Bon-Nummer in der Beschreibung notiert
- Z-Bon als Beleg-Foto an die Buchung angehängt
- Kassenbestand gezählt und mit dem Wert in Pennio abgeglichen (Kassensturz)
- Papier-Z-Bon chronologisch abgeheftet
Kassenbuch für die Gastronomie – GoBD-konform
Mit der Pennio Kassenbuch App erfassen Sie den Z-Bon mobil: Barumsatz splitten, Steuersätze automatisch berechnen, Z-Bon direkt fotografieren. Am Monatsende festschreiben – fertig. Alternativ führen Sie Ihr Kassenbuch online im Browser.
Keine Kreditkarte erforderlich • Sofort startklar
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich den Z-Bon als eine einzige Summe ins Kassenbuch eintragen?
Wie behandle ich EC- und Kartenzahlungen aus dem Z-Bon?
Wie splitte ich den Z-Bon in Pennio nach 7 % und 19 %?
Muss ich den Z-Bon aufbewahren, wenn ich ihn digital erfasst habe?
Welcher Umsatzsteuersatz gilt in der Gastronomie seit 2026?
Fazit
Der Z-Bon wird nicht als eine Summe gebucht, sondern in drei sauberen Schritten: Kartenumsätze abziehen, den Barumsatz nach Steuersätzen splitten und den Z-Bon als Beleg anhängen. Wer nur den Bar-Anteil bucht, hält sein Kassenbuch mit der echten Kassenschublade im Gleichlauf – und ist bei Kassennachschau und Betriebsprüfung auf der sicheren Seite. Branchenspezifische Details finden Sie im Leitfaden Kassenbuch Gastronomie; wie Sie die Tageslosung bei einer offenen Ladenkasse ohne Z-Bon ermitteln, zeigt der Artikel Tageslosung berechnen.
- Kein Einzelbetrag: Der Z-Bon wird nach Steuersätzen und Zahlungsarten aufgeteilt
- Nur Barumsatz: Karten- und Lieferdienst-Umsätze bleiben draußen (Bankkonto)
- Split 7 %/19 %: In Pennio per „+ Beleg mit mehreren Steuersätzen“ – eine Belegnummer, saubere DATEV-Zeilen
- Keine Gegenbuchung für EC: Die Gegenbuchung ist in Pennio der Storno – nicht für Kartenumsätze verwenden
- Beleg anhängen: Z-Bon fotografieren – revisionssicher gespeichert und automatisch im Belegarchiv; Papier-Original zusätzlich aufbewahren (8 Jahre)
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Die Pennio Redaktion erstellt Fachartikel zu Kassenbuch, Buchhaltung und Steuerrecht. Alle Inhalte werden auf Basis aktueller Gesetzestexte und offizieller Quellen des Bundesfinanzministeriums recherchiert und von steuerlichen Fachexperten geprüft.
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