Tageslosung berechnen: Anleitung für Gastronomie & Einzelhandel

Tageslosung berechnen ✓ Formel erklärt ✓ Kassensturzmethode ✓ Praxisbeispiel Gastronomie. So ermitteln Sie Ihre täglichen Bareinnahmen korrekt!

Pennio RedaktionFachlich geprüft14. Februar 2026

Die Tageslosung berechnen bedeutet, die gesamten Bareinnahmen eines Geschäftstages zu ermitteln. Sie ist die zentrale Kennzahl im Kassenbuch und muss laut Abgabenordnung täglich festgehalten werden.

Kassierer zählt Bargeld am Tagesende zur Berechnung der Tageslosung

In Gastronomie und Einzelhandel ist die korrekte Tageslosung die Grundlage für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch. Dieser Artikel erklärt die Formel, zeigt ein konkretes Rechenbeispiel und erläutert, warum die tägliche Ermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Tageslosung ist die Summe aller Bareinnahmen eines Geschäftstages
  • Sie wird per Kassensturzmethode (retrograde Methode) ermittelt: Endbestand − Anfangsbestand + Ausgaben − Einlagen
  • § 146 Abs. 1 AO schreibt die tägliche Aufzeichnung vor
  • Eine negative Tageslosung ist ein Warnsignal bei Betriebsprüfungen
  • Die Tageslosung ist Bestandteil des Tagesabschlusses im Kassenbuch

Was ist eine Tageslosung?

Die Tageslosung ist der Gesamtbetrag aller Bareinnahmen, die ein Betrieb an einem Geschäftstag erzielt. Sie umfasst sämtliche Barverkäufe, Trinkgelder und sonstige Bargeldeingänge – abzüglich eventueller Retouren.

Die Tageslosung wird im Kassenbuch als zentrale Tagesgröße erfasst. Sie bildet die Grundlage für den Tagesabschluss und ist die Basis der steuerlichen Gewinnermittlung bei Bargeschäften. In der Gastronomie und im Einzelhandel, wo der Großteil der Umsätze bar abgewickelt wird, hat die Tageslosung besondere Bedeutung.

Rechtliche Grundlage: § 146 Abs. 1 Satz 2 AO verlangt, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden. Die Tageslosung darf nicht erst am Wochen- oder Monatsende zusammengefasst werden. Bei einer Kassennachschau nach § 146b AO prüft das Finanzamt gezielt, ob die Tageslosungen vollständig und zeitnah dokumentiert sind.


Tageslosung berechnen: Die Kassensturzmethode

Die gebräuchlichste Methode, die Tageslosung zu berechnen, ist die Kassensturzmethode (auch retrograde Methode genannt). Dabei wird die Tageslosung rückwärts aus dem gezählten Kassenbestand ermittelt.

Formel der Kassensturzmethode

PositionRechenzeichen
Kassenbestand Ende (gezählt)
− Kassenbestand Anfang
+ Barausgaben des Tages+
+ Privatentnahmen+
− Privateinlagen
= Tageslosung=

Der Endbestand wird durch einen Kassensturz ermittelt – also durch physisches Zählen des gesamten Bargelds in der Kasse. Aus der Differenz zwischen End- und Anfangsbestand, korrigiert um alle nicht-umsatzbezogenen Bargeldbewegungen, ergibt sich die Tageslosung.

Rechenbeispiel: Restaurant „Zur Linde"

Ein Restaurantbetreiber möchte am 14. Februar 2026 seine Tageslosung ermitteln. Die Kassendaten des Tages:

PositionBetrag
Kassenbestand Anfang (Übertrag Vortag)150,00 €
Kassenbestand Ende (gezählt)847,50 €
Barausgabe: Gemüseeinkauf Großmarkt85,00 €
Privatentnahme50,00 €

Berechnung:

Tageslosung = 847,50 € − 150,00 € + 85,00 € + 50,00 € = 832,50 €

Warum werden Ausgaben addiert? Die Kasse enthält am Abend 697,50 € mehr als am Morgen (847,50 − 150,00). Aber es wurden auch 135,00 € entnommen (85,00 + 50,00), die ebenfalls aus den Tageseinnahmen stammen. Also müssen insgesamt 832,50 € eingenommen worden sein. Bei der retrograden Methode werden Ausgaben und Entnahmen daher zur Differenz hinzugerechnet, nicht abgezogen.

Das Restaurant hat an diesem Tag also 832,50 € an Bareinnahmen erzielt. Dieser Betrag wird als Tageslosung ins Kassenbuch eingetragen und bildet zusammen mit den Einzelbuchungen den Tagesabschluss.

Gegenprobe: 150,00 € (Anfangsbestand) + 832,50 € (Tageslosung) − 85,00 € (Ausgabe) − 50,00 € (Privatentnahme) = 847,50 € (Endbestand) ✅

Rechenbeispiel Tageslosung berechnen mit Kassensturzmethode im Restaurant


Retrograde vs. progressive Methode

Es gibt zwei Methoden, die Tageslosung zu ermitteln. In der Praxis wird fast ausschließlich die retrograde Methode verwendet.

Retrograde Methode (Kassensturzmethode): Die Tageslosung wird rückwärts aus dem gezählten Kassenbestand errechnet. Diese Methode ist in § 146 Abs. 1 AO für Betriebe mit offener Ladenkasse vorgesehen und in der Praxis der Standard.

Progressive Methode (Einzelaufzeichnung): Jeder einzelne Geschäftsvorfall wird direkt erfasst und am Tagesende aufsummiert. Diese Methode gilt für elektronische Registrierkassen, die jeden Vorgang automatisch aufzeichnen. Sie ist präziser, erfordert aber eine entsprechende technische Ausstattung.

Für Betriebe mit offener Ladenkasse – also ohne elektronische Registrierkasse – ist die Kassensturzmethode die zulässige und gängige Methode, um die Tageslosung zu ermitteln. Details zur offenen Ladenkasse finden Sie in unserem Artikel zum Kassenbuch führen.


Warum muss die Tageslosung täglich erfasst werden?

Die tägliche Erfassung der Tageslosung ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht. § 146 Abs. 1 Satz 2 AO schreibt vor, dass Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festgehalten werden müssen – auch an umsatzschwachen Tagen.

Die tägliche Aufzeichnung dient drei Zwecken:

  1. Manipulationsschutz: Je länger die Zeitspanne zwischen Geschäftsvorfall und Aufzeichnung, desto leichter lassen sich Beträge verändern oder weglassen.
  2. Nachvollziehbarkeit: Bei einer Betriebsprüfung nach § 193 AO muss jeder einzelne Geschäftstag nachvollziehbar dokumentiert sein.
  3. Fehlererkennung: Nur bei täglicher Kontrolle lassen sich Kassendifferenzen zeitnah aufklären.

Wird die Tageslosung nur wöchentlich oder monatlich erfasst, gilt die Kassenführung als formell mangelhaft. Das Finanzamt kann in diesem Fall die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen – regelmäßig zu Ungunsten des Unternehmers.

Vorsicht bei negativer Tageslosung

Eine negative Tageslosung bedeutet, dass an einem Geschäftstag mehr Geld aus der Kasse entnommen als eingenommen wurde. Das ist in Ausnahmefällen möglich (z. B. hohe Barausgaben bei gleichzeitig niedrigem Umsatz), wird vom Finanzamt aber als Warnsignal für fehlerhafte Kassenführung gewertet. Negative Tageslosungen über mehrere Tage hinweg können zur Verwerfung der Buchführung und Hinzuschätzungen führen. Dokumentieren Sie die Gründe für eine negative Tageslosung immer lückenlos.


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Häufige Fragen zur Tageslosung

Ist die Tageslosung dasselbe wie der Tagesumsatz?
Nicht ganz. Die Tageslosung umfasst nur die **Bareinnahmen** eines Geschäftstages. Der Tagesumsatz kann zusätzlich Kartenzahlungen, Überweisungen und andere bargeldlose Zahlungen enthalten. Im Kassenbuch wird ausschließlich die Tageslosung – also der Bargeldanteil – erfasst. (Stand: April 2026)
Muss ich die Tageslosung auch an umsatzfreien Tagen eintragen?
Ja. An Geschäftstagen ohne Umsatz tragen Sie eine **Tageslosung von 0,00 €** ein. Das belegt, dass Sie die tägliche Aufzeichnungspflicht nach [§ 146 Abs. 1 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html) eingehalten haben. An regulären Schließtagen (z. B. Sonntag, Betriebsferien) ist kein Eintrag erforderlich. (Stand: April 2026)
Kann ich die Tageslosung nachträglich korrigieren?
Nachträgliche Änderungen an der Tageslosung müssen GoBD-konform als **Korrekturbuchung** erfolgen. Der ursprüngliche Eintrag darf nicht gelöscht oder überschrieben werden. Stattdessen erfassen Sie eine Stornierbuchung und die korrigierte Buchung mit Begründung. Mehr dazu im Artikel [Kassenbuch Korrektur](/kassendifferenz/korrektur). (Stand: April 2026)

Stand: April 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

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Die Pennio Redaktion erstellt Fachartikel zu Kassenbuch, Buchhaltung und Steuerrecht. Alle Inhalte werden auf Basis aktueller Gesetzestexte und offizieller Quellen des Bundesfinanzministeriums recherchiert und von steuerlichen Fachexperten geprüft.

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