Kassensturz durchführen: Schritt-für-Schritt zum korrekten Abgleich

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Pennio RedaktionFachlich geprüft10. November 2025Aktualisiert: 7.2.2026

Ein Kassensturz ist der Abgleich zwischen dem rechnerischen Kassenbestand im Kassenbuch (Soll-Bestand) und dem tatsächlich vorhandenen Bargeld in der Kasse (Ist-Bestand). Diesen Abgleich sollte jeder Unternehmer mit Bargeldverkehr täglich durchführen, um Fehler und Differenzen frühzeitig zu erkennen.

Unternehmer zählt Bargeld beim täglichen Kassensturz

Der Kassensturz ist ein zentrales Kontrollinstrument der Kassenführung. Er stellt sicher, dass Ihr Kassenbuch die Realität korrekt abbildet. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie den Kassensturz in fünf Schritten durchführen und was Sie bei einer Kassendifferenz tun sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Kassensturz vergleicht Soll-Bestand (Kassenbuch) mit Ist-Bestand (gezähltes Bargeld)
  • Er sollte täglich am Ende des Geschäftstages durchgeführt werden
  • Ein Zählprotokoll nach Stückelung dokumentiert den Ist-Bestand
  • Kassendifferenzen müssen sofort dokumentiert und aufgeklärt werden
  • Der Kassensturz ist Teil des Tagesabschlusses im Kassenbuch

Was ist ein Kassensturz?

Der Kassensturz ist die körperliche Bestandsaufnahme der Bargeldbestände in einer Geschäftskasse. Er dient dazu, den im Kassenbuch errechneten Saldo (Soll-Bestand) mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeld (Ist-Bestand) abzugleichen.

Der Begriff stammt aus der traditionellen Kassenführung und bedeutet wörtlich, dass das Bargeld „gestürzt" – also ausgeleert und gezählt – wird. In der modernen Kassenbuchführung umfasst der Kassensturz drei Elemente:

  1. Zählung des gesamten Bargelds nach Stückelung
  2. Vergleich mit dem Soll-Bestand aus dem Kassenbuch
  3. Dokumentation des Ergebnisses (Übereinstimmung oder Differenz)

Der Kassensturz ist ein fester Bestandteil der ordnungsgemäßen Kassenführung und wird bei einer Kassennachschau nach § 146b AO vom Finanzamt verlangt. Wie Sie Ihr Kassenbuch insgesamt richtig führen, erfahren Sie in unserer Anleitung zum Kassenbuch führen.


Kassensturz durchführen in 5 Schritten

Der Kassensturz folgt einem standardisierten Ablauf. Diese fünf Schritte stellen sicher, dass der Abgleich korrekt und vollständig durchgeführt wird.

Schritt 1: Kasse schließen

Beenden Sie alle Bargeldtransaktionen für den Tag. Stellen Sie sicher, dass alle Buchungen des Tages im Kassenbuch erfasst sind. Neue Transaktionen nach Kassenschluss gehören zum nächsten Geschäftstag.

Schritt 2: Soll-Bestand ermitteln

Lesen Sie den aktuellen Kassenbestand aus Ihrem Kassenbuch ab. Das ist der Soll-Bestand – der Betrag, der nach allen Buchungen des Tages rechnerisch in der Kasse sein müsste.

Berechnung des Soll-Bestands:

PositionBetrag
Anfangsbestand des Tages200,00 €
+ Bareinnahmen des Tages487,30 €
− Barausgaben des Tages123,50 €
− Privatentnahmen100,00 €
= Soll-Bestand463,80 €

Pennio Kassenbuch App mit aktuellem Endbestand nach allen Buchungen des Tages

Schritt 3: Bargeld zählen (Ist-Bestand)

Bargeld sortiert nach Stückelung beim Kassensturz – Scheine und Münzen auf dem Tresen

Zählen Sie das gesamte Bargeld in Ihrer Kasse nach Stückelung. Das Ergebnis dokumentieren Sie in einem Zählprotokoll.

Zählprotokoll-Vorlage

StückelungAnzahlWert
200 €00,00 €
100 €1100,00 €
50 €3150,00 €
20 €480,00 €
10 €550,00 €
5 €630,00 €
2 €1020,00 €
1 €1616,00 €
0,50 €126,00 €
0,20 €204,00 €
0,10 €181,80 €
0,05 €201,00 €
0,02 €250,50 €
0,01 €500,50 €
Gesamt459,80 €
Tipp

Zählen Sie das Bargeld am besten zu zweit – das reduziert Zählfehler und erhöht die Transparenz.

Schritt 4: Soll und Ist vergleichen

Vergleichen Sie den Soll-Bestand aus dem Kassenbuch mit dem gezählten Ist-Bestand:

PositionBetrag
Soll-Bestand (Kassenbuch)463,80 €
Ist-Bestand (gezählt)459,80 €
Differenz−4,00 €

Drei Ergebnisse sind möglich:

  • Differenz = 0 € → Kassenbuch und Kasse stimmen überein. Alles in Ordnung.
  • Differenz negativ (Ist < Soll) → Es fehlt Geld. Mögliche Ursachen: Falschgeld, Zählfehler, nicht gebuchte Ausgabe.
  • Differenz positiv (Ist > Soll) → Es ist zu viel Geld in der Kasse. Mögliche Ursachen: Nicht gebuchte Einnahme, Zählfehler.

Schritt 5: Ergebnis dokumentieren

Dokumentieren Sie den Kassensturz schriftlich – unabhängig davon, ob eine Differenz vorliegt oder nicht.

Dokumentation des Kassensturzes
  • Datum und Uhrzeit des Kassensturzes
  • Soll-Bestand laut Kassenbuch
  • Ist-Bestand laut Zählung
  • Differenz (oder Vermerk „keine Differenz")
  • Bei Differenz: vermutete Ursache
  • Unterschrift der zählenden Person

Was tun bei einer Kassendifferenz?

Kassendifferenzen kommen im Geschäftsalltag gelegentlich vor. Entscheidend ist der korrekte Umgang damit. Differenzen einfach zu ignorieren oder den Kassenbestand im Kassenbuch auf den gezählten Betrag zu ändern, verstößt gegen die GoBD.

Ursachen für Kassendifferenzen

UrsacheHäufigkeitLösung
ZählfehlerSehr häufigNachzählen
Falsch herausgegebenes WechselgeldHäufigKassenbuch-Differenz buchen
Nicht gebuchte BarausgabeHäufigFehlende Buchung nachtragen
Nicht gebuchte BareinnahmeGelegentlichFehlende Buchung nachtragen
DiebstahlSeltenAnzeige + Kassenbuch-Differenz buchen

Kassendifferenz korrekt buchen

Wenn nach gründlicher Prüfung keine Erklärung für die Differenz gefunden wird, muss sie im Kassenbuch erfasst werden:

Bei Kassenminko (es fehlt Geld):

DatumBeleg-Nr.BuchungstextEinnahmeAusgabeKassenbestand
10.11.BEL-098Kassendifferenz (Manko)4,00 €459,80 €

Bei Kassenüberschuss (zu viel Geld):

DatumBeleg-Nr.BuchungstextEinnahmeAusgabeKassenbestand
10.11.BEL-098Kassendifferenz (Überschuss)3,50 €467,30 €
Wichtig

Häufen sich Kassendifferenzen, ist das ein Warnsignal. Prüfen Sie Ihre Prozesse und stellen Sie sicher, dass alle Buchungen zeitnah erfasst werden. Wiederkehrende Differenzen fallen bei einer Betriebsprüfung auf und können zu Nachfragen oder Hinzuschätzungen führen.


Wie oft sollte man einen Kassensturz machen?

Der Kassensturz sollte täglich am Ende des Geschäftstages durchgeführt werden. Das empfehlen sowohl die GoBD als auch die Praxis, denn je früher eine Differenz entdeckt wird, desto leichter lässt sie sich aufklären.

FrequenzEmpfehlungBegründung
TäglichStandard für alle BetriebeFehler sofort erkennbar
WöchentlichNur bei sehr wenig BargeldverkehrAufklärung wird schwieriger
MonatlichNicht empfohlenDifferenzen kaum noch aufklärbar

Bei der Kassennachschau nach § 146b AO kann ein Prüfer des Finanzamts unangekündigt einen Kassensturz verlangen. Betriebe mit täglichem Kassensturz sind darauf jederzeit vorbereitet.


Kassensturz bei der Kassennachschau

Finanzamtsprüfer bei der unangekündigten Kassennachschau im Geschäft

Bei einer Kassennachschau verlangt der Finanzamtsprüfer einen sofortigen Kassensturz. Dieser muss ohne Vorbereitung durchgeführt werden können. Der Prüfer vergleicht den gezählten Kassenbestand mit dem letzten dokumentierten Saldo im Kassenbuch.

Was der Prüfer erwartet:

  • Aktuelles Kassenbuch mit Buchungen bis zum heutigen Tag
  • Sofortige Zählung des Kassenbestands
  • Übereinstimmung von Soll und Ist (geringe Abweichungen sind akzeptabel)
  • Nachvollziehbare Belege für alle Buchungen
Praxis-Tipp

Halten Sie Ihr Kassenbuch immer auf dem aktuellen Stand. Bei einem täglichen Kassensturz ist die Kassennachschau kein Problem – Sie können dem Prüfer sofort das aktuelle Zählprotokoll und das Kassenbuch vorlegen.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Kassensturz?
Ein Kassensturz ist der Abgleich zwischen dem rechnerischen Kassenbestand im Kassenbuch (Soll-Bestand) und dem tatsächlich gezählten Bargeld in der Kasse (Ist-Bestand). Dabei wird das gesamte Bargeld nach Stückelung gezählt und in einem Zählprotokoll dokumentiert. Ziel ist die Kontrolle, ob alle Bargeldbewegungen korrekt erfasst wurden. (Stand: April 2026)
Wie oft muss ich einen Kassensturz machen?
Ein Kassensturz sollte täglich am Ende des Geschäftstages durchgeführt werden. Die GoBD schreiben eine tägliche Festschreibung der Kassendaten vor. Bei einer Kassennachschau nach § 146b AO kann das Finanzamt jederzeit unangekündigt einen sofortigen Kassensturz verlangen – tägliche Durchführung stellt sicher, dass Sie darauf vorbereitet sind. (Stand: April 2026)
Was mache ich bei einer Kassendifferenz?
Bei einer Kassendifferenz sollten Sie zunächst nachzählen, um Zählfehler auszuschließen. Dann prüfen Sie, ob eine Buchung fehlt (vergessene Einnahme oder Ausgabe). Lässt sich die Differenz nicht aufklären, buchen Sie sie im Kassenbuch als „Kassendifferenz (Manko)" oder „Kassendifferenz (Überschuss)". Häufige Differenzen sollten Sie als Anlass nehmen, Ihre Buchungsprozesse zu verbessern. (Stand: April 2026)
Was gehört in ein Zählprotokoll?
Ein Zählprotokoll dokumentiert den Ist-Bestand der Kasse nach Stückelung: Alle Scheine und Münzen werden gezählt und mit ihrem Wert aufgelistet (z. B. 5 × 20 € = 100 €). Das Protokoll enthält außerdem Datum und Uhrzeit der Zählung, den Gesamtbetrag und die Unterschrift der zählenden Person. Es ist Grundlage für den Kassensturz. (Stand: April 2026)
Was passiert bei einem Kassensturz durch das Finanzamt?
Bei einer Kassennachschau nach § 146b AO kann ein Finanzamtsprüfer unangekündigt erscheinen und einen sofortigen Kassensturz verlangen. Sie müssen dann das gesamte Bargeld zählen und den Betrag mit dem aktuellen Kassenbestand im Kassenbuch abgleichen. Stimmen Soll und Ist nicht überein, kann der Prüfer weitere Unterlagen anfordern und eine vertiefte Prüfung einleiten. (Stand: April 2026)

Fazit: Der Kassensturz als tägliche Sicherheit

Der tägliche Kassensturz ist kein bürokratischer Aufwand, sondern ein unverzichtbares Kontrollinstrument für jeden Betrieb mit Bargeldverkehr. Er sichert die Korrektheit Ihres Kassenbuchs, deckt Fehler sofort auf und bereitet Sie optimal auf eine Kassennachschau vor.

Zusammenfassung
  • Täglich am Ende des Geschäftstages Bargeld zählen
  • Zählprotokoll nach Stückelung erstellen
  • Soll-Bestand (Kassenbuch) mit Ist-Bestand (gezählt) vergleichen
  • Kassendifferenzen sofort dokumentieren und aufklären
  • Ergebnis im Kassenbuch als Tagesabschluss festschreiben

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Stand: April 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

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Die Pennio Redaktion erstellt Fachartikel zu Kassenbuch, Buchhaltung und Steuerrecht. Alle Inhalte werden auf Basis aktueller Gesetzestexte und offizieller Quellen des Bundesfinanzministeriums recherchiert und von steuerlichen Fachexperten geprüft.

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