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Quittung online erstellen

Quittung ausfüllen, drucken oder als PDF sichern — für Barzahlungen mit Umsatzsteuer, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder privat. Mit allen Pflichtangaben, dem Betrag automatisch in Worten und einer Durchschrift für Ihr Kassenbuch.

1. Wer stellt die Quittung aus?
2. Angaben eintragen

Konkret benennen — „Reparatur Fahrradbremse“ statt „Dienstleistung“.

Steuersatz

7 % z. B. für Speisen zum Mitnehmen, Bücher, Blumen.

Weitere Angaben (optional)
3. Vorschau
QUITTUNG
Aussteller
Betrag dankend in bar erhalten:
0,00
in Worten: Null Euro
Für
, den
Unterschrift des Ausstellers

Sie erhalten zwei Ausfertigungen auf einer Seite: das Original für den Zahlenden und die Durchschrift als Beleg für Ihr Kassenbuch. Im Druckdialog wählen Sie „Als PDF sichern“.

Ohne Anmeldung, ohne E-Mail. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nirgendwo gespeichert oder übertragen.

Keine Anmeldung, keine E-Mail, keine Registrierung
Original + Durchschrift auf einer A4-Seite
Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 33 UStDV

Was eine Quittung ist — und was sie nicht ist

Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung, dass eine Zahlung eingegangen ist — ein Empfangsbekenntnis. Wer bar kassiert, stellt sie dem Kunden aus und bestätigt damit, das Geld erhalten zu haben. Der Zahlende hat sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf nach § 368 BGB. Die Durchschrift bleibt bei Ihnen und wird zum Beleg für die Einnahme im Kassenbuch.

Verwechseln Sie die Quittung nicht mit dem Eigenbeleg: Einen Eigenbeleg stellen Sie sich selbst aus, wenn ein Fremdbeleg fehlt. Die Quittung dagegen stellen Sie dem Kunden aus, wenn er bei Ihnen bar bezahlt. Und anders als eine Rechnung fordert die Quittung keine Zahlung — sie bestätigt sie.

MerkmalQuittungRechnung
Zweckbestätigt erhaltene Zahlungfordert Zahlung / dokumentiert Leistung
Zeitpunktbei oder nach der Zahlungvor der Zahlung
Zahlungsarttypisch bei Barzahlungbar oder unbar
Vorsteuerabzugnur mit allen Pflichtangabenja, bei ordnungsgemäßer Rechnung

Praktisch heißt das: Bei einer Barzahlung bis 250 € brutto erfüllt Ihre ausgefüllte Quittung beide Funktionen — sie ist Empfangsbestätigung und Kleinbetragsrechnung in einem.

Die 250-€-Grenze: Welche Angaben Ihre Quittung braucht

Wie viel auf die Quittung muss, hängt am Betrag. Bis 250 € brutto genügt die vereinfachte Form der Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Darüber gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG. Der Generator prüft das mit und blendet die Zusatzfelder automatisch ein, sobald Sie die Grenze überschreiten.

bis 250 € brutto
Kleinbetragsrechnung
  • Name und Anschrift des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Bruttobetrag
  • Steuersatz (oder § 19-Hinweis)
über 250 € brutto
Zusätzlich erforderlich
  • Name und Anschrift des Zahlenden
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Nettobetrag
  • Steuerbetrag gesondert ausgewiesen
  • Fortlaufende Rechnungsnummer

Fehlt eine dieser Angaben, kann Ihr Kunde die Vorsteuer nicht abziehen.

Quittung richtig ausfüllen: Schritt für Schritt

Ob Sie den Generator nutzen oder einen Quittungsblock von Hand ausfüllen — die Reihenfolge bleibt gleich. Füllen Sie die Quittung im Moment der Zahlung aus, im Beisein des Kunden.

  1. 1
    Aussteller eintragen

    Name und Anschrift Ihres Betriebs gehören auf jede Quittung — bei vorgedruckten Blöcken meist schon oben.

  2. 2
    Datum setzen

    Das Ausstellungsdatum ist der Tag, an dem Sie das Geld erhalten haben.

  3. 3
    Leistung beschreiben

    Menge und Art konkret benennen: „3× Mittagsmenü“ statt „Speisen“, „Reparatur Fahrradbremse“ statt „Dienstleistung“.

  4. 4
    Bruttobetrag notieren

    Den erhaltenen Betrag auf Cent genau, zusätzlich in Worten, damit nachträglich nichts geändert werden kann. Der Generator schreibt den Betrag automatisch aus.

  5. 5
    Steuersatz angeben

    19 % oder 7 %. Kleinunternehmer lassen den Steuersatz weg und setzen stattdessen den § 19-Hinweis.

  6. 6
    Unterschreiben

    Als Aussteller bestätigen Sie mit Ort, Datum und Unterschrift den Zahlungseingang.

  7. 7
    Durchschrift behalten

    Das Original erhält der Kunde, die Kopie bleibt bei Ihnen als Buchungsbeleg fürs Kassenbuch.

Nie eine Blankoquittung aus der Hand geben. Eine leere, aber bereits unterschriebene Quittung kann missbraucht werden und ist bei einer Betriebsprüfung ein deutliches Warnsignal. Vollständig ausfüllen, dann unterschreiben.

Quittung ohne Mehrwertsteuer: Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Auf Ihrer Quittung erscheint deshalb weder ein Steuersatz noch ein Steuerbetrag — stattdessen ein kurzer Hinweis. Wählen Sie im Generator oben einfach den Modus „Kleinunternehmer“, dann wird der Satz automatisch gesetzt:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Dieser Zusatz ist entscheidend. Ohne ihn könnte der Eindruck entstehen, Sie hätten die Steuer nur vergessen auszuweisen.

Nach der Quittung: die Einnahme ins Kassenbuch buchen

Mit der Quittung ist der Vorgang noch nicht abgeschlossen. Nach der Barzahlung tragen Sie die Einnahme mit einer fortlaufenden Belegnummer ins Kassenbuch ein — es gilt „keine Buchung ohne Beleg“. Die Durchschrift Ihrer Quittung ist genau dieser Beleg.

DatumBeleg-Nr.BuchungstextEinnahmeBestand
11.07.BEL-112Barverkauf Blumenstrauß + Karte (Quittung)24,50 €842,50 €
11.07.BEL-113Barverkauf Reparatur Fahrradbremse (Quittung)18,00 €860,50 €
  • Belegnummer auf der Durchschrift und im Kassenbuch müssen übereinstimmen
  • Durchschrift chronologisch zu den Belegen des Tages abheften
  • Lückenlose Nummerierung — jede Quittung erhält ihre eigene Nummer
  • Acht Jahre aufbewahren (§ 147 Abs. 3 AO)

Jede Barquittung direkt gebucht — statt lose im Ordner

Der Generator erstellt Ihre Quittung. Den zweiten Schritt — die Buchung mit lückenloser Belegnummer, Zeitstempel und Kassenbestand — übernimmt Pennio. Damit aus losen Durchschriften ein prüfungssicheres Kassenbuch wird.

Bareinnahme sofort beim Verkauf erfassen
Automatische, lückenlose Belegnummern
GoBD-konform: unveränderbar mit Zeitstempel
Am Smartphone oder im Browser

Häufige Fragen zur Quittung

Bis 250 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV mit: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Über 250 € gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG — zusätzlich also Name und Anschrift des Empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Nettobetrag, gesondert ausgewiesener Steuerbetrag und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Kleinunternehmer ersetzen den Steuersatz durch den § 19-Hinweis. (Stand: Juli 2026)

Stand: Juli 2026. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.