Quittung Vorlage: Muster für Barzahlung richtig ausfüllen 2026

Quittung bei Barzahlung richtig ausstellen ✓ Kostenlose Vorlage ✓ Pflichtangaben nach § 14 UStG ✓ Quittung ohne MwSt für Kleinunternehmer ✓ Quittung vs. Rechnung.

Pennio RedaktionFachlich geprüft11. Juli 2026

Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung darüber, dass eine Zahlung eingegangen ist — ein Empfangsbekenntnis. Wer bar kassiert, stellt sie dem Kunden aus: Sie bestätigen damit, das Geld erhalten zu haben. Der Zahlende hat sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine Quittung nach § 368 BGB. Die Durchschrift bleibt bei Ihnen und wird zum Beleg für die Einnahme im Kassenbuch.

Verwechseln Sie die Quittung nicht mit dem Eigenbeleg: Einen Eigenbeleg stellen Sie sich selbst aus, wenn ein Fremdbeleg fehlt. Die Quittung dagegen stellen Sie dem Kunden aus, wenn er bei Ihnen bar bezahlt. Und anders als eine Rechnung fordert die Quittung keine Zahlung — sie bestätigt sie.

In diesem Artikel erhalten Sie eine kostenlose Quittungs-Vorlage, erfahren, welche Pflichtangaben nach § 14 UStG gelten, wie Kleinunternehmer eine Quittung ohne Umsatzsteuer ausstellen und wie Sie die Barquittung anschließend ins Kassenbuch buchen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Quittung bestätigt den Empfang einer Zahlung — der Kunde hat nach § 368 BGB Anspruch darauf
  • Bis 250 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV mit wenigen Angaben
  • Über 250 € gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
  • Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, sondern setzen den § 19-Hinweis ein
  • Die Durchschrift bleibt beim Aussteller und ist der Buchungsbeleg fürs Kassenbuch
  • Eine unterschriebene Blankoquittung ist ein Warnsignal — immer vollständig ausfüllen

Quittungs-Vorlage kostenlos herunterladen

Die Vorlage enthält alle Felder, die eine Quittung als Beleg braucht — und lässt sich zugleich als Kleinbetragsrechnung nutzen. Auf eine A4-Seite passen zwei Quittungen: ausdrucken, auseinanderschneiden, das Original dem Kunden geben, die Durchschrift für Ihr Kassenbuch behalten. Für Kleinunternehmer ist der Hinweis nach § 19 UStG bereits vorgesehen.


Quittungs-Vorlage: Pflichtfelder im Überblick

Damit die Quittung zugleich als Kleinbetragsrechnung taugt, muss sie bestimmte Angaben enthalten. Bis 250 € brutto reicht die vereinfachte Form nach § 33 UStDV; darüber gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.

Feld auf der VorlageIhr Eintrag
QUITTUNG (Überschrift)vorgedruckt
Name und Anschrift des AusstellersIhr Betrieb, vollständig
AusstellungsdatumTag der Zahlung
Menge und Art der Leistungwas verkauft/geleistet wurde
Bruttobetragerhaltener Betrag inkl. Steuer
Steuersatz7 % oder 19 % (Kleinunternehmer: § 19-Hinweis)
Betrag in Wortenzur Absicherung gegen Änderungen
Ort, Datum, UnterschriftEmpfangsbestätigung des Ausstellers

Über 250 € brutto kommen die vollständigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG hinzu: Name und Anschrift des Empfängers, die Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, der Nettobetrag, der Steuerbetrag gesondert sowie eine fortlaufende Rechnungsnummer. Erst dann kann der Kunde die Quittung für den Vorsteuerabzug verwenden.


Quittung richtig ausfüllen: Schritt für Schritt

Ob Sie einen Quittungsblock nutzen oder die Vorlage ausdrucken — die Reihenfolge bleibt gleich. Füllen Sie die Quittung im Moment der Zahlung aus, im Beisein des Kunden.

  1. Aussteller eintragen. Name und Anschrift Ihres Betriebs gehören auf jede Quittung — bei vorgedruckten Blöcken meist schon oben.
  2. Datum setzen. Das Ausstellungsdatum ist der Tag, an dem Sie das Geld erhalten.
  3. Leistung beschreiben. Menge und Art konkret benennen: „3× Mittagsmenü" statt „Speisen", „Reparatur Fahrradbremse" statt „Dienstleistung".
  4. Bruttobetrag notieren. Den erhaltenen Betrag auf Cent genau, zusätzlich in Worten, damit nachträglich nichts geändert werden kann.
  5. Steuersatz angeben. 7 % oder 19 %. Kleinunternehmer lassen den Steuersatz weg und setzen den § 19-Hinweis (siehe unten).
  6. Unterschreiben. Als Aussteller bestätigen Sie mit Ort, Datum und Unterschrift den Zahlungseingang.
  7. Durchschrift behalten. Das Original erhält der Kunde, die Kopie bleibt bei Ihnen als Buchungsbeleg.

Verwenden Sie niemals eine unterschriebene Blankoquittung ohne Betrag und Angaben. Sie kann missbraucht werden und ist bei einer Prüfung ein deutliches Warnsignal.


Quittung ohne Umsatzsteuer: Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Auf Ihrer Quittung erscheint deshalb weder ein Steuersatz noch ein Steuerbetrag — stattdessen ein kurzer Hinweis. So deckt die Vorlage auch die Fälle „Quittung ohne MwSt" und „Quittung Kleinunternehmer" ab.

QUITTUNG Aussteller: Blumenladen Sonnenschein, Musterstraße 5, 12345 Musterstadt Datum: 11.07.2026 Für: 1× Blumenstrauß „Sommerwiese", 1× Grußkarte Betrag erhalten: 24,50 € (in Worten: vierundzwanzig 50/100 Euro)

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Ort, Datum: Musterstadt, 11.07.2026 Unterschrift: _________________

Der Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." ist der entscheidende Zusatz. Ohne ihn könnte der Eindruck entstehen, Sie hätten die Steuer nur vergessen auszuweisen.


Quittung oder Rechnung — was ist der Unterschied?

Beide Dokumente werden im Alltag oft verwechselt. Der Kern: Die Rechnung fordert eine Zahlung und dokumentiert die Leistung, die Quittung bestätigt den Eingang der Zahlung. Eine Quittung kann aber zugleich als Rechnung dienen, wenn sie die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben enthält.

MerkmalQuittungRechnung
Zweckbestätigt erhaltene Zahlungfordert Zahlung / dokumentiert Leistung
Zeitpunktbei/nach der Zahlungvor der Zahlung
Zahlungsarttypisch bei Barzahlungbar oder unbar
Vorsteuerabzugnur mit allen Pflichtangabenja, bei ordnungsgemäßer Rechnung
Kann das andere sein?ja, als Kleinbetragsrechnung bis 250 €eine Rechnung ist keine Empfangsbestätigung

Praktisch heißt das: Bei einer Barzahlung bis 250 € brutto erfüllt Ihre ausgefüllte Quittung beide Funktionen — sie ist Empfangsbestätigung und Kleinbetragsrechnung in einem. Damit ist auch der Suchbegriff „Quittung als Rechnung" beantwortet.


Barquittung ins Kassenbuch buchen

Nach der Barzahlung tragen Sie die Einnahme mit einer fortlaufenden Belegnummer ins Kassenbuch ein — es gilt „keine Buchung ohne Beleg". Die Durchschrift der Quittung ist genau dieser Beleg.

DatumBeleg-Nr.BuchungstextEinnahmeAusgabeKassenbestand
11.07.BEL-112Barverkauf Blumenstrauß + Karte (Quittung)24,50 €842,50 €
11.07.BEL-113Barverkauf Reparatur Fahrradbremse (Quittung)18,00 €860,50 €
11.07.BEL-114Barkauf Verpackungsmaterial9,80 €850,70 €

Wichtige Regeln bei der Buchung:

  1. Belegnummer auf der Quittungsdurchschrift und im Kassenbuch müssen übereinstimmen
  2. Durchschrift abheften — chronologisch zu den Belegen des Tages
  3. Lückenlose Nummerierung — jede Quittung erhält ihre eigene fortlaufende Nummer
  4. Aufbewahren — die Durchschrift ist ein Buchungsbeleg mit acht Jahren Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs. 3 AO

Eine vollständige Übersicht aller Kassenbuch-Vorlagen zeigt, welche Belegmuster Sie sonst noch brauchen — vom Bewirtungsbeleg bis zum Eigenbeleg.



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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Quittung und Rechnung?
Eine Rechnung fordert eine Zahlung und dokumentiert die erbrachte Leistung — sie wird in der Regel vor der Zahlung erstellt. Eine Quittung bestätigt dagegen, dass eine Zahlung bereits eingegangen ist (Empfangsbekenntnis). Sie stellen die Quittung typischerweise bei einer Barzahlung aus. Enthält die Quittung alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben, kann sie zugleich als Rechnung dienen — bis 250 € brutto sogar in der vereinfachten Form der Kleinbetragsrechnung. (Stand: Juli 2026)
Wie stelle ich eine Quittung ohne Mehrwertsteuer aus?
Wenn Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Ihre Quittung enthält deshalb weder einen Steuersatz noch einen Steuerbetrag, sondern stattdessen den Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Alle übrigen Angaben — Name und Anschrift, Datum, Art der Leistung und der Bruttobetrag — tragen Sie wie gewohnt ein. Ohne diesen Hinweis könnte der Eindruck entstehen, Sie hätten die Steuer nur versehentlich weggelassen. (Stand: Juli 2026)
Was muss auf einer Quittung stehen?
Bis 250 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV mit: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Über 250 € gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG — zusätzlich also Name und Anschrift des Empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Nettobetrag, gesondert ausgewiesener Steuerbetrag und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Kleinunternehmer ersetzen den Steuersatz durch den § 19-Hinweis. (Stand: Juli 2026)
Ist eine Quittung dasselbe wie eine Rechnung?
Nicht automatisch. Eine Quittung bestätigt nur den Empfang einer Zahlung. Sie wird aber zur Rechnung, wenn sie die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben enthält. Bei Barzahlungen bis 250 € brutto erfüllt eine vollständig ausgefüllte Quittung beide Funktionen gleichzeitig: Sie ist Empfangsbestätigung und Kleinbetragsrechnung in einem. Möchte Ihr Kunde die Vorsteuer abziehen, achten Sie über 250 € auf die vollständigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG. (Stand: Juli 2026)
Ist eine Blankoquittung erlaubt?
Eine leere, aber bereits unterschriebene Quittung sollten Sie niemals aus der Hand geben. Eine solche Blankoquittung kann missbraucht werden — etwa indem nachträglich ein falscher Betrag oder Zweck eingetragen wird — und ist bei einer Betriebsprüfung ein deutliches Warnsignal. Füllen Sie jede Quittung vollständig aus, bevor Sie unterschreiben, und tragen Sie den Betrag zusätzlich in Worten ein, um nachträgliche Änderungen zu verhindern. (Stand: Juli 2026)
Muss ich bei Barzahlung immer eine Quittung ausstellen?
Der Zahlende hat nach § 368 BGB einen Anspruch auf eine Quittung — auf Verlangen müssen Sie also eine ausstellen. Unabhängig davon ist die Quittungsdurchschrift für Sie selbst wichtig: Wer bar kassiert, braucht für jede Einnahme einen Beleg im Kassenbuch, denn es gilt „keine Buchung ohne Beleg". Stellen Sie deshalb am besten grundsätzlich eine Quittung aus und behalten Sie die Durchschrift als Buchungsbeleg. (Stand: Juli 2026)
Wie buche ich eine Barquittung ins Kassenbuch?
Die Bareinnahme wird im Kassenbuch mit Datum, fortlaufender Belegnummer, aussagekräftigem Buchungstext und Betrag erfasst. Die Belegnummer auf der Quittungsdurchschrift und im Kassenbuch müssen übereinstimmen. Heften Sie die Durchschrift chronologisch zu den Belegen des Tages ab — sie ist Ihr Nachweis für die Buchung. Achten Sie auf eine lückenlose Nummerierung, damit bei einer Prüfung jede Einnahme ihrem Beleg zugeordnet werden kann. (Stand: Juli 2026)
Wie lange muss ich Quittungsdurchschriften aufbewahren?
Quittungsdurchschriften sind Buchungsbelege und unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO — seit dem 1.1.2025 acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Bewahren Sie die Durchschriften chronologisch zusammen mit den übrigen Belegen des jeweiligen Tages auf, damit sie bei einer Prüfung dem zugehörigen Geschäftsvorfall zugeordnet werden können. (Stand: Juli 2026)

Fazit

Die Quittung ist mehr als eine Höflichkeit gegenüber dem Kunden: Sie ist Ihr Nachweis für jede Bareinnahme. Wer bei Barzahlung sauber quittiert und die Durchschrift ins Kassenbuch übernimmt, erfüllt gleich zwei Anforderungen — die Empfangsbestätigung nach § 368 BGB und die Belegpflicht der ordnungsgemäßen Buchführung. Bis 250 € brutto genügt dafür die vereinfachte Kleinbetragsrechnung, darüber gelten die vollen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.

Am einfachsten wird es digital: Mit einem Kassenbuch wie Pennio erfassen Sie jede Bareinnahme sofort beim Verkauf — mit Zeitstempel, Belegnummer und Buchungstext. Die lose Durchschrift wird so zur Ausnahme statt zur Fehlerquelle.

Stand: Juli 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Pennio RedaktionFachlich geprüft

Die Pennio Redaktion erstellt Fachartikel zu Kassenbuch, Buchhaltung und Steuerrecht. Alle Inhalte werden auf Basis aktueller Gesetzestexte und offizieller Quellen des Bundesfinanzministeriums recherchiert und von steuerlichen Fachexperten geprüft.

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