Eigenbeleg Vorlage: Kostenloses Muster als PDF & Word

Eigenbeleg Vorlage kostenlos als PDF und Word ✓ Alle Pflichtangaben ✓ Wann ein Eigenbeleg erlaubt ist ✓ Schritt für Schritt ausfüllen ✓ Beispiel & GoBD-Hinweise.

Pennio RedaktionFachlich geprüft8. Februar 2026Aktualisiert: 10.7.2026

Ein Eigenbeleg (auch Selbst- oder Ersatzbeleg) ist ein selbst erstelltes Dokument, das eine betriebliche Ausgabe nachweist, wenn der Originalbeleg (Quittung, Rechnung, Kassenbon) verloren ging oder nie ausgestellt wurde. Er ersetzt den fehlenden Beleg in der Buchhaltung – nach dem Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg". Am häufigsten brauchen Sie ihn bei Barausgaben im Kassenbuch; er gilt aber genauso für unbare Ausgaben – etwa eine verlorene Rechnung, die Sie bereits per Bank oder Karte bezahlt haben.

Eigenbeleg-Formular auf dem Schreibtisch neben Kassenbuch und Kugelschreiber

Die Belegpflicht gehört zu den Grundprinzipien der ordnungsgemäßen Buchführung: Keine Buchung ohne Beleg. Fehlt der Beleg, fehlt der Nachweis. Der Eigenbeleg schließt diese Lücke — er sollte aber die Ausnahme bleiben, denn häufige Eigenbelege fallen bei einer Betriebsprüfung auf.

In diesem Artikel erhalten Sie eine kostenlose Eigenbeleg Vorlage, erfahren, wann ein Eigenbeleg zulässig ist, und lernen die Pflichtangaben kennen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Eigenbeleg ersetzt einen verlorenen oder nicht erhaltenen Originalbeleg
  • Er ist nur als Ausnahme zulässig – nicht als Standardlösung
  • Pflichtangaben: Datum, Betrag, Grund der Ausgabe, Zahlungsempfänger, Unterschrift
  • Das Finanzamt akzeptiert Eigenbelege bei nachvollziehbaren Kleinbeträgen (z. B. Parkuhr, Trinkgeld)
  • Bei häufigen Eigenbelegen droht eine Beanstandung durch den Betriebsprüfer
  • Die Belegpflicht gilt für jede einzelne Buchung im Kassenbuch

Eigenbeleg-Vorlage kostenlos herunterladen (PDF & Word)

Die Vorlage enthält alle Angaben, die das Finanzamt von einem Eigenbeleg erwartet — und nichts darüber hinaus. Auf eine A4-Seite passen zwei Eigenbelege: ausdrucken, auseinanderschneiden, im Kassenbuch-Ordner bereithalten. Das PDF ist für den handschriftlichen Ausdruck gedacht, die Word-Datei zum Ausfüllen am Rechner.

Eigenbeleg-Vorlage zum Ausdrucken – kostenloses Muster als PDF und Word mit allen Pflichtangaben: Beleg-Nr., Datum, Betrag, Zahlungsart, Zahlungsempfänger, Grund der Ausgabe, Grund für den Eigenbeleg und Unterschrift

Die Vorlage im Überblick

So ist der Eigenbeleg aufgebaut. Jedes Feld entspricht einer Angabe, die ein Betriebsprüfer erwartet:

Feld auf der VorlageIhr Eintrag
EIGENBELEG (Überschrift)vorgedruckt
Beleg-Nr.fortlaufende Nummer aus dem Kassenbuch
Datum der AusgabeTag, an dem die Ausgabe entstanden ist
Betrag (EUR)exakter Brutto-Betrag
Zahlungsartbar, EC-Karte, Überweisung
ZahlungsempfängerName und Anschrift, soweit bekannt
Grund der Ausgabe / Geschäftsanlasskonkrete Beschreibung des Geschäftsvorfalls
Grund für den Eigenbelegwarum kein Originalbeleg vorliegt
Ort, DatumTag der Ausstellung des Eigenbelegs
Unterschrift des Ausstellershandschriftlich, Pflichtangabe

Wann ist ein Eigenbeleg erlaubt?

Ein Eigenbeleg ist zulässig, wenn der Originalbeleg trotz zumutbarer Bemühungen nicht vorliegt. Das Finanzamt akzeptiert Eigenbelege in bestimmten Situationen als Ersatznachweis – vorausgesetzt, die Ausgabe ist dem Grunde nach glaubwürdig.

Typische Fälle für einen Eigenbeleg

SituationEigenbeleg erlaubt?Begründung
Beleg verlorenJaOriginalbeleg existierte, ist aber nicht mehr auffindbar
Verlorene Rechnung (unbar bezahlt)JaZahlung per Bank/Karte nachweisbar, nur die Rechnung fehlt
Automat ohne QuittungJaParkuhr, Getränkeautomat, Waschanlage
TrinkgeldJaBargeldzahlung ohne Quittungsmöglichkeit
Garderobe / ToiletteJaKleinbetrag ohne Belegausgabe
Lieferant ohne QuittungBedingtBemühung um Ersatzbeleg muss nachweisbar sein
Regelmäßig hohe BeträgeNeinDeutet auf systematisches Problem hin
Eigene PrivatentnahmeNeinKein Eigenbeleg nötig – wird als Privatentnahme gebucht
Der Eigenbeleg bleibt die Ausnahme

Der Eigenbeleg ist als Ausnahme gedacht, nicht als Regel. Stellt ein Betriebsprüfer fest, dass ein erheblicher Teil der Kassenbuchungen nur durch Eigenbelege gestützt wird, wertet er das als mangelhaftes Belegwesen — die Buchführung kann beanstandet und Einnahmen können hinzugeschätzt werden. Bewahren Sie Originalbelege deshalb konsequent auf; die Belegpflicht im Kassenbuch gilt ausnahmslos.


Eigenbeleg Vorlage: Pflichtangaben und Aufbau

Ein Eigenbeleg muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit das Finanzamt ihn als Buchungsnachweis anerkennt. Je vollständiger und nachvollziehbarer der Eigenbeleg ist, desto höher die Akzeptanz bei einer Prüfung. Wenn neben fehlenden Belegen auch eine Kassendifferenz auftaucht, sollten Sie zusätzlich ein Zählprotokoll führen und den Tag mit der Kassenbericht-Vorlage sauber abschließen. Für die handschriftliche Kassenführung eignet sich die PDF-Kassenbuch-Vorlage zum Ausdrucken. Eine Übersicht aller Belegmuster finden Sie in der Vorlagen-Sammlung.

Pflichtangaben auf dem Eigenbeleg

FeldBeschreibungBeispiel
ÜberschriftKennzeichnung als Eigenbeleg„EIGENBELEG"
DatumTag der Ausgabe08.02.2026
BetragExakter Betrag in Euro und Cent8,50 €
Grund der AusgabeDetaillierte Beschreibung des Geschäftsvorfalls„Parkgebühr Kundentermin München, Parkhaus Stachus"
ZahlungsempfängerName/Bezeichnung des Empfängers (soweit bekannt)„Parkhaus Stachus GmbH"
Grund für EigenbelegWarum kein Originalbeleg vorliegt„Automat ohne Quittungsfunktion"
BelegnummerFortlaufende Belegnummer aus dem KassenbuchBEL-047
UnterschriftHandschriftliche Unterschrift des Erstellers

Beispiel: Ausgefüllter Eigenbeleg

Datum: 08.02.2026 Betrag: 8,50 € Zahlungsempfänger: Parkhaus Stachus GmbH, München Grund der Ausgabe: Parkgebühr für Kundentermin (3 Stunden) Grund für Eigenbeleg: Parkautomat ohne Quittungsfunktion

Unterschrift: _________________ Name: Max Müller, Geschäftsführer


Eigenbeleg erstellen: Schritt für Schritt

Ob Sie die Vorlage ausdrucken oder den Beleg von Hand auf ein leeres Blatt schreiben — die Reihenfolge bleibt dieselbe. Erstellen Sie den Eigenbeleg am selben Tag, solange Sie den Vorgang noch genau erinnern.

  1. Als Eigenbeleg kennzeichnen. Das Wort „Eigenbeleg" gehört sichtbar über das Dokument, damit ein Prüfer sofort erkennt, dass kein Originalbeleg existiert.
  2. Belegnummer vergeben. Dieselbe fortlaufende Nummer, unter der die Ausgabe im Kassenbuch steht.
  3. Datum und Betrag eintragen. Das Datum der Ausgabe, nicht das Datum der Ausstellung. Den Betrag brutto, auf Cent genau.
  4. Zahlungsempfänger benennen. Name und Anschrift, soweit bekannt. Bei einem Automaten genügt Standort und Betreiber.
  5. Geschäftsanlass beschreiben. Nicht „Parkgebühr", sondern „Parkgebühr Kundentermin München, Parkhaus Stachus, 3 Stunden". Je konkreter, desto glaubwürdiger.
  6. Grund für den Eigenbeleg vermerken. Etwa „Automat ohne Quittungsfunktion" oder „Quittung verloren".
  7. Handschriftlich unterschreiben. Die eigenhändige Unterschrift ist Pflichtangabe — eine getippte Namenszeile genügt nicht.

Anschließend heften Sie den Eigenbeleg chronologisch zu den Belegen des Tages. Er unterbricht die lückenlose Belegnummerierung nicht.


Eigenbeleg für Vereine

Für Vereine gelten dieselben Anforderungen wie für Gewerbetreibende: Auch der Kassenwart braucht für jede Ausgabe einen Beleg. In der Vereinspraxis entstehen Belegtücken besonders häufig bei Standgebühren auf Festen, Trinkgeldern, Parkgebühren bei Auswärtsspielen oder Einkäufen auf dem Wochenmarkt.

Zwei Besonderheiten sollten Sie beachten. Erstens sollte der Eigenbeleg im Verein nicht von derselben Person erstellt und geprüft werden — lassen Sie ihn vom zweiten Vorstand oder einem Kassenprüfer gegenzeichnen. Das ist keine gesetzliche Pflicht, entkräftet aber den Verdacht, dass sich jemand selbst Ausgaben bescheinigt. Zweitens gilt bei Aufwandsentschädigungen und Ehrenamtspauschalen kein Eigenbeleg: Dafür braucht es einen Beschluss und eine Auszahlungsquittung mit Unterschrift des Empfängers.

Die Vorlage oben können Sie unverändert im Verein einsetzen. Mehr zur Kassenführung im Verein finden Sie im Kassenbuch für Vereine.


Eigenbeleg richtig im Kassenbuch buchen

Nachdem Sie den Eigenbeleg erstellt haben, wird die Ausgabe ganz normal im Kassenbuch erfasst. Der Eigenbeleg erhält dieselbe Belegnummer wie die zugehörige Kassenbuchung.

Buchungsbeispiel

DatumBeleg-Nr.BuchungstextEinnahmeAusgabeKassenbestand
08.02.BEL-046Barverkauf Ware an Kundin Schneider45,00 €1.253,50 €
08.02.BEL-047Parkgebühr Kundentermin München (Eigenbeleg)8,50 €1.245,00 €
08.02.BEL-048Barkauf Büromaterial Schreibwaren Huber12,30 €1.232,70 €

Wichtige Regeln bei der Buchung:

  1. Vermerk „Eigenbeleg" im Buchungstext, damit bei einer Prüfung sofort erkennbar ist, dass kein Originalbeleg existiert
  2. Belegnummer auf dem Eigenbeleg und im Kassenbuch müssen übereinstimmen
  3. Eigenbeleg abheften – er wird zusammen mit den Originalbelegen des Tages chronologisch abgelegt
  4. Lückenlose Nummerierung – der Eigenbeleg unterbricht die fortlaufende Belegnummerierung nicht

Eigenbeleg bei Betriebsprüfung und Kassennachschau

Das Finanzamt prüft Eigenbelege besonders kritisch. Während ein einzelner Eigenbeleg für einen Kleinbetrag selten beanstandet wird, geraten häufige oder hohe Eigenbelege schnell unter Verdacht.

Was der Betriebsprüfer prüft

PrüfpunktWas der Prüfer bewertet
HäufigkeitWie viele Eigenbelege gibt es im Verhältnis zu Originalbelegen?
BeträgeHandelt es sich um nachvollziehbare Kleinbeträge oder auffällig hohe Summen?
PlausibilitätIst der beschriebene Geschäftsvorfall glaubwürdig?
BegründungIst nachvollziehbar, warum kein Originalbeleg vorliegt?
SystematikWiederholen sich bestimmte Eigenbelege regelmäßig?

Faustregel: Das Finanzamt akzeptiert Eigenbelege typischerweise bei Beträgen bis ca. 150 €, wenn der Geschäftsvorfall plausibel und die Begründung nachvollziehbar ist. Bei höheren Beträgen sollten Sie immer versuchen, einen Ersatzbeleg vom Zahlungsempfänger zu erhalten.

So minimieren Sie das Risiko

  • Fordern Sie bei größeren Beträgen immer eine Quittung an
  • Bewahren Sie Belege sofort nach Erhalt in einer Belegmappe auf
  • Nutzen Sie die Smartphone-Kamera, um Belege direkt zu fotografieren
  • Erstellen Sie Eigenbelege sofort – nicht erst Tage später aus dem Gedächtnis

Erfahren Sie mehr über die GoBD-Anforderungen an das Kassenbuch und die richtige Aufbewahrung von Belegen. Eine vollständige Übersicht aller Kassenbuch-Vorlagen zeigt, welche Hilfsdokumente Sie sonst noch benötigen.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann darf ich einen Eigenbeleg schreiben?
Ein Eigenbeleg darf geschrieben werden, wenn der Originalbeleg (Quittung, Kassenbon) verloren gegangen ist oder bei der Ausgabe nicht ausgestellt wurde – etwa bei Parkautomaten ohne Quittungsfunktion, Trinkgeld oder Garderobengebühren. Der Eigenbeleg ist nur als Ausnahme zulässig, nicht als Standardlösung. Bei regelmäßigen oder hohen Beträgen ohne Originalbeleg kann das Finanzamt die Buchführung beanstanden. Versuchen Sie immer zuerst, einen Ersatzbeleg vom Zahlungsempfänger anzufordern. (Stand: Juli 2026)
Was muss auf einem Eigenbeleg stehen?
Ein Eigenbeleg muss folgende Angaben enthalten: die Kennzeichnung als „Eigenbeleg", das Datum der Ausgabe, den genauen Betrag, eine detaillierte Beschreibung des Geschäftsvorfalls, den Zahlungsempfänger (soweit bekannt), den Grund, warum kein Originalbeleg vorliegt, die Belegnummer aus dem Kassenbuch sowie die handschriftliche Unterschrift des Erstellers. Je vollständiger und nachvollziehbarer der Eigenbeleg ist, desto eher wird er vom Finanzamt akzeptiert. (Stand: Juli 2026)
Bis zu welchem Betrag akzeptiert das Finanzamt einen Eigenbeleg?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Betragsgrenze für Eigenbelege. In der Praxis akzeptiert das Finanzamt Eigenbelege typischerweise bei nachvollziehbaren Kleinbeträgen bis ca. 150 €, sofern der Geschäftsvorfall plausibel und die Begründung nachvollziehbar ist. Bei höheren Beträgen sollten Sie immer versuchen, einen Ersatzbeleg vom Zahlungsempfänger zu erhalten. Generell gilt: Je höher der Betrag und je häufiger Eigenbelege vorkommen, desto kritischer prüft das Finanzamt. (Stand: Juli 2026)
Wie buche ich einen Eigenbeleg im Kassenbuch?
Ein Eigenbeleg wird im Kassenbuch wie eine normale Barausgabe gebucht: mit Datum, fortlaufender Belegnummer, aussagekräftigem Buchungstext und Betrag. Ergänzen Sie den Buchungstext um den Hinweis „(Eigenbeleg)", damit bei einer Prüfung sofort erkennbar ist, dass kein Originalbeleg existiert. Die Belegnummer auf dem Eigenbeleg und im Kassenbuch müssen übereinstimmen. Heften Sie den Eigenbeleg chronologisch zusammen mit den Originalbelegen des Tages ab. (Stand: Juli 2026)
Wie schreibe ich einen Eigenbeleg?
Einen Eigenbeleg schreiben Sie in wenigen Schritten: (1) das Dokument klar als „Eigenbeleg" kennzeichnen, (2) Datum der Ausgabe und eine fortlaufende Belegnummer eintragen, (3) den genauen Brutto-Betrag notieren, (4) den Zahlungsempfänger samt Anschrift angeben (soweit bekannt), (5) den Geschäftsvorfall/Verwendungszweck konkret beschreiben, (6) den Grund für den Eigenbeleg vermerken (z. B. „Quittung verloren", „Automat ohne Beleg") und (7) handschriftlich unterschreiben. Am einfachsten nutzen Sie dafür die kostenlose Vorlage oben — sie enthält alle Pflichtfelder bereits vorgegeben. (Stand: Juni 2026)
Kann ich bei einem Eigenbeleg die Vorsteuer abziehen?
Nein. Ein Eigenbeleg berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug, weil ihm eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer fehlt (§ 15 UStG). Die Ausgabe selbst dürfen Sie als Betriebsausgabe gewinnmindernd ansetzen — die enthaltene Umsatzsteuer holen Sie sich über den Eigenbeleg aber nicht zurück. Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie einen Originalbeleg bzw. eine Rechnung des Zahlungsempfängers. (Stand: Juni 2026)
Ist ein Eigenbeleg dasselbe wie ein Ersatzbeleg?
Umgangssprachlich werden beide oft gleichgesetzt, genau genommen gibt es aber einen Unterschied: Einen Eigenbeleg stellen Sie selbst aus, wenn gar kein fremder Beleg zu bekommen ist. Ein Ersatzbeleg ist dagegen ein vom Zahlungsempfänger nachträglich ausgestelltes Dokument (z. B. eine Rechnungskopie oder Zweitquittung). Wenn möglich, fordern Sie immer zuerst einen Ersatzbeleg an — er hat gegenüber dem Finanzamt mehr Gewicht als ein selbst erstellter Eigenbeleg. (Stand: Juni 2026)
Wie lange muss ich einen Eigenbeleg aufbewahren?
Ein Eigenbeleg ist ein Buchungsbeleg und unterliegt der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO — seit dem 1.1.2025 acht Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Heften Sie ihn chronologisch zu den Belegen des jeweiligen Tages, damit er bei einer Prüfung dem zugehörigen Geschäftsvorfall zugeordnet werden kann. (Stand: Juni 2026)
Gibt es die Eigenbeleg-Vorlage auch als Word-Datei?
Ja. Die Vorlage steht als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei zum Ausfüllen am Rechner bereit — beide kostenlos und mit identischen Feldern. Beachten Sie aber: Auch die am Rechner ausgefüllte Word-Version müssen Sie ausdrucken und handschriftlich unterschreiben, denn die eigenhändige Unterschrift ist eine Pflichtangabe des Eigenbelegs. Eine Excel-Datei bieten wir nicht an, weil ein Eigenbeleg nichts berechnet. (Stand: Juli 2026)
Wie formuliere ich den Grund für einen Eigenbeleg?
Formulieren Sie so konkret, dass ein Außenstehender den Vorgang ohne Rückfrage nachvollziehen kann. Nennen Sie was, wo, wann und wofür: statt „Parkgebühr" also „Parkgebühr Kundentermin Fa. Meier, Parkhaus Stachus München, 3 Stunden". Ergänzen Sie den Grund, warum der Originalbeleg fehlt — etwa „Parkautomat ohne Quittungsfunktion" oder „Kassenbon beim Transport verloren". Pauschale Formulierungen wie „Sonstiges" oder „Diverses" sind der häufigste Grund dafür, dass ein Betriebsprüfer einen Eigenbeleg nicht anerkennt. (Stand: Juli 2026)

Fazit

Der Eigenbeleg kann im Notfall helfen — aber verlassen Sie sich nicht darauf. Häufige Eigenbelege sind für das Finanzamt ein klares Signal, dass in Ihrem Belegwesen etwas nicht stimmt. Und bei einem mangelhaften Belegwesen steht schnell die gesamte Buchführung in Frage — mit Hinzuschätzungen und Bußgeldern als Folge.

Die beste Strategie: Belege gar nicht erst verlieren. Mit einem digitalen Kassenbuch wie Pennio erfassen Sie jede Buchung sofort beim Geschäftsvorfall — mit Zeitstempel, Belegnummer und Buchungstext. So brauchen Sie kaum noch Eigenbelege.

Stand: Juli 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Pennio RedaktionFachlich geprüft

Die Pennio Redaktion erstellt Fachartikel zu Kassenbuch, Buchhaltung und Steuerrecht. Alle Inhalte werden auf Basis aktueller Gesetzestexte und offizieller Quellen des Bundesfinanzministeriums recherchiert und von steuerlichen Fachexperten geprüft.

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