Bewirtungsbeleg Vorlage: Muster & richtig ausfüllen 2026

Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen ✓ Kostenlose Vorlage ✓ Pflichtangaben nach § 4 EStG ✓ 70 % absetzbar ✓ Grenze 250 € ✓ Trinkgeld & Kassenbuch. Jetzt lesen!

Pennio RedaktionFachlich geprüft11. Juli 2026

Ein Bewirtungsbeleg weist eine betrieblich oder geschäftlich veranlasste Bewirtung von Geschäftspartnern nach. Er besteht aus zwei Teilen: der maschinellen Bewirtungsrechnung der Gaststätte und einem selbst ausgefüllten Eigenbeleg-Teil mit Anlass, Teilnehmern und Unterschrift. Nur beide Teile zusammen ergeben einen prüfungsfesten Nachweis — und erst dann können Sie die Kosten steuerlich geltend machen.

Nicht zu verwechseln mit dem Eigenbeleg (fehlender Fremdbeleg) — der Bewirtungsbeleg ergänzt eine vorhandene Gaststättenrechnung um die Angaben, die das Finanzamt für den Betriebsausgabenabzug verlangt. Wer die Angaben vergisst oder zu unkonkret formuliert, riskiert, dass der gesamte Abzug gestrichen wird.

In diesem Artikel erhalten Sie eine kostenlose Bewirtungsbeleg-Vorlage, lernen die Pflichtangaben nach § 4 Abs. 5 EStG kennen und erfahren, wie Sie bar bezahlte Bewirtungen im Kassenbuch buchen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Geschäftlich veranlasste Bewirtung ist zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar, 30 % nicht
  • Die Vorsteuer ist zu 100 % abziehbar, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt
  • Pflichtangaben: Ort, Tag, Teilnehmer, konkreter Anlass, Höhe der Aufwendungen, Unterschrift
  • In der Gaststätte ist eine maschinell erstellte Rechnung erforderlich — handschriftlich genügt nicht
  • Über 250 € brutto muss die Rechnung auf Ihren Namen und Ihre Anschrift ausgestellt sein
  • Bewirtungskosten sind getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen

Bewirtungsbeleg-Vorlage: Pflichtangaben im Überblick

Der Eigenbeleg-Teil des Bewirtungsbelegs enthält genau die Angaben, die die Gaststättenrechnung nicht liefert. Die Pflichtangaben ergeben sich aus § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Verbindung mit R 4.10 EStR. Fehlt eine davon, erkennt das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug nicht an.

PflichtangabeBeschreibungBeispiel
OrtName und Anschrift der Gaststätte„Ristorante Da Vinci, München"
TagDatum der Bewirtung11.07.2026
TeilnehmerAlle Namen inkl. der bewirtenden Person„Herr Meier (Fa. Meier GmbH), Frau Schmidt (Pennio), ich"
AnlassKonkreter geschäftlicher Grund„Projektbesprechung Umbau Filiale"
Höhe der AufwendungenGesamtbetrag inkl. Trinkgeld168,40 €
UnterschriftHandschriftlich, vom Steuerpflichtigen

Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte gehören Anlass, Teilnehmer und Unterschrift auf den Eigenbeleg-Teil; die maschinelle Gaststättenrechnung muss beiliegen. Eine Übersicht aller Belegmuster finden Sie im Vorlagen-Hub.

Der Anlass muss konkret sein

Pauschale Angaben wie „Geschäftsessen" oder „Sonstiges" genügen nicht. Das Finanzamt verlangt einen nachvollziehbaren Anlass, aus dem der geschäftliche Bezug hervorgeht — etwa „Projektbesprechung Umbau Filiale mit Fa. Meier GmbH" oder „Verhandlung Liefervertrag 2027". Je konkreter, desto sicherer der Abzug.


Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen: Schritt für Schritt

Füllen Sie den Eigenbeleg-Teil möglichst noch am Tag der Bewirtung aus, solange Sie den Anlass und die Teilnehmer genau erinnern.

  1. Maschinelle Rechnung verlangen. Lassen Sie sich in der Gaststätte eine maschinell erstellte und elektronisch aufgezeichnete Rechnung ausstellen — ein handschriftlicher Beleg genügt nicht (BMF-Schreiben vom 30.06.2021).
  2. Ort und Tag eintragen. Name und Anschrift der Gaststätte sowie das Datum der Bewirtung.
  3. Alle Teilnehmer namentlich nennen. Jede anwesende Person mit Namen, einschließlich Ihrer selbst als bewirtende Person. Eine bloße Zahl („4 Personen") reicht nicht.
  4. Anlass konkret beschreiben. Der geschäftliche Grund muss für einen Außenstehenden nachvollziehbar sein.
  5. Höhe der Aufwendungen notieren. Der Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld.
  6. Handschriftlich unterschreiben. Die eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen ist Pflichtangabe.
  7. Rechnung beilegen. Heften Sie den Eigenbeleg-Teil fest an die maschinelle Gaststättenrechnung.

Bewahren Sie beide Teile gemeinsam auf — sie bilden einen einzigen Buchungsbeleg. Mehr zur Belegpflicht im Kassenbuch erfahren Sie im GoBD-Bereich.


Die 250-Euro-Grenze

Ob eine vereinfachte Rechnung genügt, hängt vom Bruttobetrag ab. Maßgeblich ist die Grenze für Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV von 250 € brutto.

RechnungsbetragAnforderung an die Rechnung
bis 250 € bruttoKleinbetragsrechnung genügt; Ihr Name muss nicht auf der Rechnung stehen
über 250 € bruttoRechnung muss auf Namen und Anschrift des bewirtenden Steuerpflichtigen ausgestellt sein

Liegt der Betrag über 250 €, lassen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift also direkt beim Bezahlen auf die Rechnung schreiben. Wird das versäumt, kann das Finanzamt sowohl den Betriebsausgabenabzug als auch den Vorsteuerabzug verweigern.


70 % absetzbar: So rechnen Sie

Geschäftlich veranlasste Bewirtung ist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nur zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar; 30 % gelten als nicht abziehbar. Die Vorsteuer dagegen ist nach § 15 UStG zu 100 % abziehbar, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Bruttobetrag: 168,40 € (inkl. 19 % USt) Netto: 141,51 € Enthaltene Umsatzsteuer: 26,89 € → 100 % Vorsteuerabzug

Abziehbare Betriebsausgabe: 70 % von 141,51 € = 99,06 € Nicht abziehbar: 30 % = 42,45 €

Anders bei der Bewirtung ausschließlich eigener Arbeitnehmer — etwa einer Betriebsfeier: Diese ist zu 100 % abziehbar, weil sie betrieblich und nicht geschäftlich veranlasst ist. Die 70-%-Grenze greift nur, sobald ein Geschäftspartner mit am Tisch sitzt.


Bar bezahlte Bewirtung im Kassenbuch buchen

Zahlen Sie eine Bewirtung bar aus der Geschäftskasse, gehört sie als Ausgabe ins Kassenbuch — mit fortlaufender Belegnummer. Wichtig ist die getrennte Aufzeichnung nach § 4 Abs. 7 EStG: Bewirtungskosten sind einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben festzuhalten.

Buchungsbeispiel

DatumBeleg-Nr.BuchungstextEinnahmeAusgabeKassenbestand
11.07.BEL-112Barverkauf Ware an Kundin Weber60,00 €1.410,00 €
11.07.BEL-113Bewirtung Fa. Meier GmbH (Bewirtungsbeleg)168,40 €1.241,60 €
11.07.BEL-114Barkauf Büromaterial Schreibwaren Huber14,20 €1.227,40 €

Wichtige Regeln bei der Buchung:

  1. Vermerk „Bewirtungsbeleg" im Buchungstext, damit die getrennte Aufzeichnung sofort erkennbar ist
  2. Belegnummer auf dem Bewirtungsbeleg und im Kassenbuch müssen übereinstimmen
  3. Beide Belegteile abheften — Eigenbeleg-Teil und maschinelle Rechnung chronologisch zum Buchungstag
  4. Getrennte Aufzeichnung der Bewirtungskosten von den übrigen Betriebsausgaben

Für Betriebe mit vielen Bewirtungen — etwa in der Gastronomie — lohnt sich eine eigene Sammelstelle für Bewirtungsbelege, damit sie zum Jahresabschluss vollständig vorliegen.


Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg

Trinkgeld gehört zu den Bewirtungskosten und ist im Rahmen der 70 % abziehbar. Damit es anerkannt wird, sollten Sie es auf dem Beleg vermerken — idealerweise direkt neben dem Rechnungsbetrag. Bei größeren Beträgen lassen Sie sich den Erhalt des Trinkgelds vom Personal quittieren.

Der Grund: Trinkgeld erscheint auf der maschinellen Gaststättenrechnung in der Regel nicht, weil es freiwillig und außerhalb des Kassensystems gezahlt wird. Ohne handschriftlichen Vermerk oder Quittung fehlt dem Finanzamt der Nachweis — und der Trinkgeldanteil fällt aus dem Abzug heraus.



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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Bewirtungsbeleg?
Ein Bewirtungsbeleg weist eine betrieblich oder geschäftlich veranlasste Bewirtung von Geschäftspartnern nach. Er besteht aus zwei Teilen: der maschinellen Bewirtungsrechnung der Gaststätte und einem selbst ausgefüllten Eigenbeleg-Teil mit Anlass, Teilnehmern und Unterschrift. Nur beide Teile zusammen bilden einen prüfungsfesten Nachweis, mit dem Sie die Bewirtungskosten steuerlich geltend machen können. (Stand: Juli 2026)
Was muss auf einem Bewirtungsbeleg stehen?
Auf dem Bewirtungsbeleg müssen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG folgende Angaben stehen: Ort und Tag der Bewirtung, alle Teilnehmer namentlich (einschließlich der bewirtenden Person), der konkrete Anlass der Bewirtung, die Höhe der Aufwendungen sowie die Unterschrift des Steuerpflichtigen. Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte gehören Anlass, Teilnehmer und Unterschrift auf den Eigenbeleg-Teil; die maschinelle Gaststättenrechnung muss beiliegen. (Stand: Juli 2026)
Was gilt beim Bewirtungsbeleg über 250 Euro?
Liegt der Rechnungsbetrag über 250 € brutto, muss die Rechnung auf Namen und Anschrift des bewirtenden Steuerpflichtigen ausgestellt sein. Bis 250 € brutto genügt dagegen eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, auf der Ihr Name nicht stehen muss. Lassen Sie sich bei Beträgen über 250 € Ihren Namen und Ihre Anschrift deshalb direkt beim Bezahlen auf die Rechnung schreiben, sonst kann der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug verweigert werden. (Stand: Juli 2026)
Wie viel von den Bewirtungskosten ist absetzbar?
Geschäftlich veranlasste Bewirtung ist nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG zu 70 % als Betriebsausgabe abziehbar, 30 % sind nicht abziehbar. Die enthaltene Vorsteuer ist nach § 15 UStG zu 100 % abziehbar, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Bewirten Sie ausschließlich eigene Arbeitnehmer, etwa bei einer Betriebsfeier, sind die Kosten sogar zu 100 % abziehbar. (Stand: Juli 2026)
Ist Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg absetzbar?
Ja. Trinkgeld gehört zu den Bewirtungskosten und ist im Rahmen der 70 % abziehbar. Da es auf der maschinellen Gaststättenrechnung meist nicht erscheint, sollten Sie es zusätzlich auf dem Beleg vermerken. Bei größeren Beträgen lassen Sie sich den Erhalt des Trinkgelds vom Personal quittieren — ohne Nachweis fällt der Trinkgeldanteil aus dem Abzug heraus. (Stand: Juli 2026)
Ist ein handschriftlicher Bewirtungsbeleg erlaubt?
Der Eigenbeleg-Teil mit Anlass, Teilnehmern und Unterschrift wird handschriftlich ausgefüllt. Die Gaststättenrechnung selbst muss dagegen maschinell erstellt und elektronisch aufgezeichnet sein (BMF-Schreiben vom 30.06.2021) — ein handschriftlicher Beleg der Gaststätte genügt nicht. Verlangen Sie deshalb immer eine maschinelle Rechnung aus dem Kassensystem der Gaststätte. (Stand: Juli 2026)
Wie buche ich eine bar bezahlte Bewirtung ins Kassenbuch?
Eine bar aus der Geschäftskasse bezahlte Bewirtung wird im Kassenbuch als Ausgabe mit fortlaufender Belegnummer erfasst. Ergänzen Sie den Buchungstext um den Hinweis „Bewirtungsbeleg" und zeichnen Sie die Bewirtungskosten nach § 4 Abs. 7 EStG getrennt von den übrigen Betriebsausgaben auf. Die Belegnummer auf dem Bewirtungsbeleg und im Kassenbuch müssen übereinstimmen; beide Belegteile heften Sie chronologisch zum Buchungstag ab. (Stand: Juli 2026)
Wie lange muss ich einen Bewirtungsbeleg aufbewahren?
Der Bewirtungsbeleg ist ein Buchungsbeleg und unterliegt der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO von acht Jahren (§ 147 Abs. 3 AO). Bewahren Sie den Eigenbeleg-Teil und die maschinelle Gaststättenrechnung gemeinsam und chronologisch zum jeweiligen Geschäftsvorfall auf, damit beide bei einer Prüfung dem Buchungssatz zugeordnet werden können. (Stand: Juli 2026)
Worin unterscheiden sich Bewirtungsbeleg und Eigenbeleg?
Ein Eigenbeleg ersetzt einen fehlenden Fremdbeleg — Sie stellen ihn aus, wenn gar keine Rechnung vorliegt. Der Bewirtungsbeleg ergänzt dagegen eine vorhandene Gaststättenrechnung um die zusätzlich vorgeschriebenen Angaben zu Anlass, Teilnehmern und Unterschrift. Beim Bewirtungsbeleg fehlt also kein Fremdbeleg; er liefert nur die Zusatzinformationen, die die maschinelle Rechnung nicht enthält. (Stand: Juli 2026)

Fazit

Der Bewirtungsbeleg entscheidet darüber, ob Ihre Geschäftsessen steuerlich anerkannt werden. Die maschinelle Gaststättenrechnung allein genügt nicht — erst der ausgefüllte Eigenbeleg-Teil mit konkretem Anlass, allen Teilnehmern und Ihrer Unterschrift macht daraus einen prüfungsfesten Nachweis. Achten Sie auf die 250-Euro-Grenze, vermerken Sie das Trinkgeld und zeichnen Sie die Kosten getrennt auf.

Am einfachsten gelingt das mit einem digitalen Kassenbuch: Mit Pennio erfassen Sie jede bar bezahlte Bewirtung sofort beim Geschäftsvorfall — mit Zeitstempel, Belegnummer und Buchungstext. So bleibt die getrennte Aufzeichnung lückenlos und der Beleg jederzeit auffindbar.

Stand: Juli 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Pennio RedaktionFachlich geprüft

Die Pennio Redaktion erstellt Fachartikel zu Kassenbuch, Buchhaltung und Steuerrecht. Alle Inhalte werden auf Basis aktueller Gesetzestexte und offizieller Quellen des Bundesfinanzministeriums recherchiert und von steuerlichen Fachexperten geprüft.

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