Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch buchen

Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch richtig buchen ✓ Pflichtangaben ✓ Buchungsbeispiele ✓ Typische Fehler vermeiden. Jetzt lesen!

Pennio RedaktionFachlich geprüft8. Februar 2026

Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch buchen bedeutet, jede Bargeldbewegung chronologisch und lückenlos zu erfassen. Jede Buchung muss Datum, Betrag, Buchungstext und Belegverweis enthalten, damit das Kassenbuch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Unternehmer bucht Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch am Schreibtisch

In der Praxis passieren beim Buchen die meisten Fehler: fehlende Belege, unvollständige Buchungstexte oder falsche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Pflichtangaben jede Buchung enthalten muss, wie Sie Einnahmen und Ausgaben korrekt erfassen und welche typischen Stolperfallen Sie vermeiden sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Jede Bargeldbewegung muss im Kassenbuch erfasst werden – Einnahmen und Ausgaben getrennt
  • Pflichtangaben pro Buchung: Datum, fortlaufende Nummer, Betrag, Buchungstext, Belegnummer
  • Buchungen müssen chronologisch und täglich erfolgen (§ 146 Abs. 1 AO)
  • Für jede Buchung gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg
  • Der Kassenbestand darf nach keiner Buchung negativ werden

Was wird im Kassenbuch gebucht?

Im Kassenbuch werden ausschließlich Bargeldbewegungen gebucht. Jede Transaktion, bei der physisches Bargeld in die Kasse fließt oder die Kasse verlässt, muss erfasst werden. Überweisungen, Kartenzahlungen und andere bargeldlose Zahlungen gehören nicht ins Kassenbuch.

Grundsätzlich gibt es zwei Buchungsarten:

BuchungsartBeschreibungBeispiele
EinnahmeBargeld fließt in die KasseBarverkäufe, Bareinzahlungen vom Bankkonto, Privateinlagen
AusgabeBargeld verlässt die KasseWareneinkäufe bar, Betriebskosten bar, Privatentnahmen, Bareinzahlung auf Bankkonto

Auch interne Geldbewegungen wie Privatentnahmen und Privateinlagen sind Kassenbuchungen. Eine Privatentnahme ist eine Ausgabe (Bargeld verlässt die Geschäftskasse), eine Privateinlage eine Einnahme (Bargeld fließt in die Geschäftskasse).


Pflichtangaben bei jeder Buchung

Jede Buchung im Kassenbuch muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie den GoBD-Anforderungen genügt. Fehlen Angaben, gilt die Buchung als formell mangelhaft.

Die folgende Tabelle zeigt alle Pflichtfelder einer ordnungsgemäßen Kassenbuchung:

PflichtangabeErklärungBeispiel
DatumTag der Bargeldbewegung08.02.2026
Fortlaufende NummerEindeutige Buchungsnummer2026-0042
BuchungstextBeschreibung des GeschäftsvorfallsBarverkauf Kuchen, 15 Stück
Einnahme oder AusgabeBetrag mit klarer Zuordnung67,50 € (Einnahme)
BelegnummerVerweis auf den zugehörigen BelegBon Nr. 0815
Laufender SaldoKassenbestand nach der Buchung732,50 €

Die Pflicht zur chronologischen und täglichen Aufzeichnung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 Satz 2 AO. Die GoBD (BMF-Schreiben vom 14.07.2025) konkretisieren diese Anforderung: Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten und der Saldo ist festzuschreiben.

Buchungstext zu ungenau

Ein häufiger Fehler ist ein zu allgemeiner Buchungstext wie „Einnahme" oder „Ausgabe". Das Finanzamt verlangt einen nachvollziehbaren Geschäftsvorfall. Schreiben Sie statt „Einnahme" besser „Barverkauf Backwaren, 23 Stück" oder „Tageseinnahmen Ladenverkauf 08.02.". Je konkreter, desto besser.


Einnahmen im Kassenbuch richtig buchen

Einnahmen im Kassenbuch sind alle Bargeldzuflüsse in die Geschäftskasse. Sie werden mit positivem Vorzeichen gebucht und erhöhen den Kassenbestand.

Pennio App: Einnahme buchen im Buchungsformular mit Betrag, Beschreibung und Datum

Typische Einnahme-Buchungen

GeschäftsvorfallBuchungstext (Beispiel)Betrag
Barverkauf an KundenBarverkauf Ware, Bon Nr. 11245,00 €
Tageseinnahme LadenTageseinnahmen Ladenverkauf 08.02.892,30 €
Bareinzahlung vom BankkontoBarabhebung Geschäftskonto, Beleg Nr. 0043500,00 €
PrivateinlagePrivateinlage M. Müller200,00 €
Erstattung von LieferantBarerstattung Lieferant Schmidt, Gutschrift GS-2026-01935,00 €

Kassenbuch mit verschiedenen Einnahme-Buchungen in Tabellenform

Tageslosung buchen

Betriebe mit vielen Einzelverkäufen am Tag (Bäckerei, Kiosk, Imbiss) müssen nicht jede einzelne Transaktion buchen. Stattdessen darf die Tageslosung – also die Summe aller Bareinnahmen eines Tages – als ein Betrag gebucht werden. Die Ermittlung der Tageslosung muss jedoch nachvollziehbar dokumentiert werden, zum Beispiel durch einen Z-Bon der Registrierkasse oder ein Zählprotokoll.

Buchungsbeispiel Tageslosung:

Buchungstext: „Tageslosung Bäckerei Müller, 08.02.2026, Z-Bon Nr. 038" Einnahme: 1.247,80 €


Ausgaben im Kassenbuch richtig buchen

Ausgaben im Kassenbuch sind alle Bargeldbewegungen, bei denen Geld die Geschäftskasse verlässt. Sie werden vom Kassenbestand abgezogen.

Typische Ausgabe-Buchungen

GeschäftsvorfallBuchungstext (Beispiel)Betrag
Wareneinkauf barEinkauf Reinigungsmittel, Drogeriemarkt, Bon 08.02.18,90 €
Porto/VersandBriefmarken Post, Quittung Nr. 00448,50 €
Bareinzahlung auf BankkontoBareinzahlung Geschäftskonto, Einzahlungsbeleg 08.02.1.000,00 €
PrivatentnahmePrivatentnahme K. Müller, Eigenbeleg PE-2026-008300,00 €
Reparatur bar bezahltReparatur Kaffeemaschine, Rg. 2026-0815, Firma Technik GmbH125,00 €
Beleg bei Privatentnahme

Für Privatentnahmen und Privateinlagen gibt es keinen externen Beleg. Erstellen Sie in diesem Fall einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Grund und Unterschrift. Eine Eigenbeleg-Vorlage finden Sie in unserem Vorlagen-Bereich.


Buchungsbeispiel: Ein kompletter Geschäftstag

Ein vollständiges Buchungsbeispiel zeigt, wie Einnahmen und Ausgaben zusammenspielen. Im folgenden Beispiel führt die Bäckerei Müller ihr Kassenbuch für den 08. Februar 2026.

Nr.DatumBuchungstextEinnahmeAusgabeSaldo
Anfangsbestand350,00 €
04108.02.Tageslosung Ladenverkauf, Z-Bon Nr. 0381.247,80 €1.597,80 €
04208.02.Einkauf Mehl, Lieferant Bäcker AG, Rg. 2026-082189,00 €1.408,80 €
04308.02.Einkauf Reinigungsmittel, Drogeriemarkt, Bon 08.02.14,50 €1.394,30 €
04408.02.Privatentnahme K. Müller, Eigenbeleg PE-2026-008200,00 €1.194,30 €
04508.02.Bareinzahlung Geschäftskonto, Einzahlungsbeleg 08.02.800,00 €394,30 €
Kassenendbestand1.247,80 €1.203,50 €394,30 €

Kontrolle: 350,00 € + 1.247,80 € - 1.203,50 € = 394,30 €

Pennio App: Kassenbuch-Ansicht mit gebuchten Einnahmen und Ausgaben im Tagesüberblick

Der Kassenendbestand von 394,30 Euro wird durch einen Kassensturz mit dem tatsächlich gezählten Bargeld abgeglichen. Am nächsten Geschäftstag beginnt das Kassenbuch mit 394,30 Euro als Anfangsbestand. Weitere Informationen zur Berechnung des Kassenbestands finden Sie im verknüpften Artikel.


Die 5 häufigsten Buchungsfehler vermeiden

Bei der täglichen Buchung von Einnahmen und Ausgaben schleichen sich leicht Fehler ein. Die folgenden fünf Fehler sind besonders häufig und können bei einer Betriebsprüfung zu Problemen führen.

1. Fehlende Belege Jede Buchung braucht einen Beleg. Dieser Grundsatz ergibt sich aus den GoB und § 239 Abs. 2 HGB, wonach Eintragungen vollständig und richtig vorzunehmen sind. Fehlt der Originalbeleg, muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Die Belegpflicht gilt ohne Ausnahme.

2. Buchungen nicht am selben Tag erfasst Kasseneinnahmen und -ausgaben müssen täglich festgehalten werden. Nachträgliches Buchen am Wochenende oder Monatsende verstößt gegen § 146 Abs. 1 AO.

3. Unvollständiger Buchungstext „Einkauf" oder „Sonstiges" reicht nicht. Der Buchungstext muss den Geschäftsvorfall für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar beschreiben.

4. Einnahmen und Ausgaben vertauscht Eine Bareinzahlung auf das Bankkonto ist im Kassenbuch eine Ausgabe (Geld verlässt die Kasse), keine Einnahme. Umgekehrt ist eine Bargeldabhebung vom Bankkonto eine Einnahme im Kassenbuch.

5. Negativer Kassenbestand nach Buchung Der Kassenbestand darf nach keiner einzelnen Buchung negativ werden. Prüfen Sie den laufenden Saldo nach jeder Ausgabe. Ein negativer Kassenbestand ist ein schwerwiegender formeller Mangel, der nach § 162 AO zur Schätzung durch das Finanzamt führen kann.

Bareinzahlung auf Bankkonto

Ein besonders häufiger Fehler: Die Bareinzahlung von der Kasse auf das Geschäftskonto wird im Kassenbuch als Einnahme gebucht. Richtig ist das Gegenteil: Geld verlässt die Kasse, also ist es eine Ausgabe im Kassenbuch. Auf dem Bankkonto erscheint es als Einnahme – aber das Kassenbuch erfasst nur die Bargeldseite.


Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Einnahmen und Ausgaben digital buchen mit Pennio

Mit der Pennio Kassenbuch App buchen Sie Einnahmen und Ausgaben in Sekunden. Pflichtfelder, Saldo-Berechnung und Belegzuordnung laufen automatisch.

Schnelle BuchungEinnahme oder Ausgabe in wenigen Klicks erfassen
Automatischer SaldoKassenbestand wird bei jeder Buchung berechnet
BelegverwaltungBelegnummern direkt zuordnen
GoBD-konformChronologisch, lückenlos und unveränderbar
Pennio Mobile App: Buchung schnell unterwegs erfassen

Keine Kreditkarte erforderlich • Sofort startklar


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was muss bei jeder Kassenbuchung angegeben werden?
Jede Kassenbuchung muss folgende Pflichtangaben enthalten: Datum der Bargeldbewegung, fortlaufende Buchungsnummer, aussagekräftiger Buchungstext (Beschreibung des Geschäftsvorfalls), Betrag als Einnahme oder Ausgabe, Belegnummer und laufender Kassenbestand (Saldo). Diese Angaben ergeben sich aus den GoBD und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung nach § 146 AO. (Stand: Februar 2026)
Ist eine Bareinzahlung auf das Bankkonto eine Einnahme oder Ausgabe im Kassenbuch?
Eine Bareinzahlung auf das Geschäftskonto ist im Kassenbuch eine **Ausgabe**, weil Bargeld die Geschäftskasse verlässt. Umgekehrt ist eine Bargeldabhebung vom Bankkonto eine **Einnahme** im Kassenbuch, weil Bargeld in die Kasse fließt. Im Kassenbuch wird nur die Bargeldseite der Transaktion erfasst. (Stand: Februar 2026)
Muss ich jede einzelne Bareinnahme buchen?
Nicht zwingend. Betriebe mit vielen Einzelverkäufen (z. B. Bäckerei, Kiosk, Imbiss) dürfen die Tageslosung – also die Summe aller Bareinnahmen eines Tages – als einen Gesamtbetrag buchen. Voraussetzung: Die Ermittlung der Tageslosung muss nachvollziehbar dokumentiert werden, etwa durch einen Z-Bon der Registrierkasse oder ein Zählprotokoll bei einer offenen Ladenkasse. (Stand: Februar 2026)
Was passiert, wenn ein Beleg fehlt?
Fehlt der Originalbeleg zu einer Kassenbuchung, müssen Sie einen Eigenbeleg erstellen. Der Eigenbeleg enthält Datum, Betrag, Art und Grund der Ausgabe sowie die Unterschrift des Ausstellers. Ein Eigenbeleg ist ein Ersatzbeleg und sollte die Ausnahme bleiben. Der GoB-Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg" (§ 239 Abs. 2 HGB) gilt unverändert – ohne Beleg ist eine Buchung formell mangelhaft. (Stand: Februar 2026)
Wie oft muss ich Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch buchen?
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben müssen täglich festgehalten werden. Das schreibt § 146 Abs. 1 Satz 2 AO ausdrücklich vor. Nachträgliches Buchen (z. B. gesammelt am Wochenende oder Monatsende) ist nicht zulässig und stellt einen formellen Mangel dar. Bei einer Betriebsprüfung kann dies zur Verwerfung der Buchführung nach § 158 AO und zu Hinzuschätzungen führen. (Stand: Februar 2026)

Fazit: Sorgfältiges Buchen schützt vor Problemen

Wer Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch sorgfältig und täglich bucht, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und vermeidet Probleme bei der Betriebsprüfung. Die wichtigsten Regeln sind einfach: Jede Bargeldbewegung am selben Tag erfassen, Pflichtangaben vollständig ausfüllen und für jede Buchung einen Beleg vorhalten.

Zusammenfassung
  • Nur Bargeldbewegungen werden im Kassenbuch erfasst – keine Überweisungen oder Kartenzahlungen
  • Pflichtangaben pro Buchung: Datum, Nummer, Buchungstext, Betrag, Belegnummer, Saldo
  • Täglich buchen – nachträgliches Erfassen ist nicht zulässig (§ 146 Abs. 1 AO)
  • Keine Buchung ohne Beleg – bei fehlendem Original einen Eigenbeleg erstellen
  • Saldo prüfen – der Kassenbestand darf nach keiner Buchung negativ werden
  • Tageslosung darf als Gesamtbetrag gebucht werden, wenn die Ermittlung dokumentiert ist

Weiterführende Artikel


Stand: Februar 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Pennio RedaktionFachlich geprüft

Die Pennio Redaktion erstellt Fachartikel zu Kassenbuch, Buchhaltung und Steuerrecht. Alle Inhalte werden auf Basis aktueller Gesetzestexte und offizieller Quellen des Bundesfinanzministeriums recherchiert und von steuerlichen Fachexperten geprüft.

Kassenbuch digital führen mit Pennio

GoBD-konform, einfach und mobil. Starte jetzt kostenlos!

Jetzt kostenlos starten