Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch buchen
Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch richtig buchen ✓ Pflichtangaben ✓ Buchungsbeispiele ✓ Typische Fehler vermeiden. Jetzt lesen!
Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch buchen bedeutet, jede Bargeldbewegung chronologisch und lückenlos zu erfassen. Jede Buchung muss Datum, Betrag, Buchungstext und Belegverweis enthalten, damit das Kassenbuch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

In der Praxis passieren beim Buchen die meisten Fehler: fehlende Belege, unvollständige Buchungstexte oder falsche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Pflichtangaben jede Buchung enthalten muss, wie Sie Einnahmen und Ausgaben korrekt erfassen und welche typischen Stolperfallen Sie vermeiden sollten.
- Jede Bargeldbewegung muss im Kassenbuch erfasst werden – Einnahmen und Ausgaben getrennt
- Pflichtangaben pro Buchung: Datum, fortlaufende Nummer, Betrag, Buchungstext, Belegnummer
- Buchungen müssen chronologisch und täglich erfolgen (§ 146 Abs. 1 AO)
- Für jede Buchung gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg
- Der Kassenbestand darf nach keiner Buchung negativ werden
Was wird im Kassenbuch gebucht?
Im Kassenbuch werden ausschließlich Bargeldbewegungen gebucht. Jede Transaktion, bei der physisches Bargeld in die Kasse fließt oder die Kasse verlässt, muss erfasst werden. Überweisungen, Kartenzahlungen und andere bargeldlose Zahlungen gehören nicht ins Kassenbuch.
Grundsätzlich gibt es zwei Buchungsarten:
| Buchungsart | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
| Einnahme | Bargeld fließt in die Kasse | Barverkäufe, Bareinzahlungen vom Bankkonto, Privateinlagen |
| Ausgabe | Bargeld verlässt die Kasse | Wareneinkäufe bar, Betriebskosten bar, Privatentnahmen, Bareinzahlung auf Bankkonto |
Auch interne Geldbewegungen wie Privatentnahmen und Privateinlagen sind Kassenbuchungen. Eine Privatentnahme ist eine Ausgabe (Bargeld verlässt die Geschäftskasse), eine Privateinlage eine Einnahme (Bargeld fließt in die Geschäftskasse).
Pflichtangaben bei jeder Buchung
Jede Buchung im Kassenbuch muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie den GoBD-Anforderungen genügt. Fehlen Angaben, gilt die Buchung als formell mangelhaft.
Die folgende Tabelle zeigt alle Pflichtfelder einer ordnungsgemäßen Kassenbuchung:
| Pflichtangabe | Erklärung | Beispiel |
|---|---|---|
| Datum | Tag der Bargeldbewegung | 08.02.2026 |
| Fortlaufende Nummer | Eindeutige Buchungsnummer | 2026-0042 |
| Buchungstext | Beschreibung des Geschäftsvorfalls | Barverkauf Kuchen, 15 Stück |
| Einnahme oder Ausgabe | Betrag mit klarer Zuordnung | 67,50 € (Einnahme) |
| Belegnummer | Verweis auf den zugehörigen Beleg | Bon Nr. 0815 |
| Laufender Saldo | Kassenbestand nach der Buchung | 732,50 € |
Die Pflicht zur chronologischen und täglichen Aufzeichnung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 Satz 2 AO. Die GoBD (BMF-Schreiben vom 14.07.2025) konkretisieren diese Anforderung: Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten und der Saldo ist festzuschreiben.
Ein häufiger Fehler ist ein zu allgemeiner Buchungstext wie „Einnahme" oder „Ausgabe". Das Finanzamt verlangt einen nachvollziehbaren Geschäftsvorfall. Schreiben Sie statt „Einnahme" besser „Barverkauf Backwaren, 23 Stück" oder „Tageseinnahmen Ladenverkauf 08.02.". Je konkreter, desto besser.
Einnahmen im Kassenbuch richtig buchen
Einnahmen im Kassenbuch sind alle Bargeldzuflüsse in die Geschäftskasse. Sie werden mit positivem Vorzeichen gebucht und erhöhen den Kassenbestand.

Typische Einnahme-Buchungen
| Geschäftsvorfall | Buchungstext (Beispiel) | Betrag |
|---|---|---|
| Barverkauf an Kunden | Barverkauf Ware, Bon Nr. 112 | 45,00 € |
| Tageseinnahme Laden | Tageseinnahmen Ladenverkauf 08.02. | 892,30 € |
| Bareinzahlung vom Bankkonto | Barabhebung Geschäftskonto, Beleg Nr. 0043 | 500,00 € |
| Privateinlage | Privateinlage M. Müller | 200,00 € |
| Erstattung von Lieferant | Barerstattung Lieferant Schmidt, Gutschrift GS-2026-019 | 35,00 € |

Tageslosung buchen
Betriebe mit vielen Einzelverkäufen am Tag (Bäckerei, Kiosk, Imbiss) müssen nicht jede einzelne Transaktion buchen. Stattdessen darf die Tageslosung – also die Summe aller Bareinnahmen eines Tages – als ein Betrag gebucht werden. Die Ermittlung der Tageslosung muss jedoch nachvollziehbar dokumentiert werden, zum Beispiel durch einen Z-Bon der Registrierkasse oder ein Zählprotokoll.
Buchungsbeispiel Tageslosung:
Buchungstext: „Tageslosung Bäckerei Müller, 08.02.2026, Z-Bon Nr. 038" Einnahme: 1.247,80 €
Ausgaben im Kassenbuch richtig buchen
Ausgaben im Kassenbuch sind alle Bargeldbewegungen, bei denen Geld die Geschäftskasse verlässt. Sie werden vom Kassenbestand abgezogen.
Typische Ausgabe-Buchungen
| Geschäftsvorfall | Buchungstext (Beispiel) | Betrag |
|---|---|---|
| Wareneinkauf bar | Einkauf Reinigungsmittel, Drogeriemarkt, Bon 08.02. | 18,90 € |
| Porto/Versand | Briefmarken Post, Quittung Nr. 0044 | 8,50 € |
| Bareinzahlung auf Bankkonto | Bareinzahlung Geschäftskonto, Einzahlungsbeleg 08.02. | 1.000,00 € |
| Privatentnahme | Privatentnahme K. Müller, Eigenbeleg PE-2026-008 | 300,00 € |
| Reparatur bar bezahlt | Reparatur Kaffeemaschine, Rg. 2026-0815, Firma Technik GmbH | 125,00 € |
Für Privatentnahmen und Privateinlagen gibt es keinen externen Beleg. Erstellen Sie in diesem Fall einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag, Grund und Unterschrift. Eine Eigenbeleg-Vorlage finden Sie in unserem Vorlagen-Bereich.
Buchungsbeispiel: Ein kompletter Geschäftstag
Ein vollständiges Buchungsbeispiel zeigt, wie Einnahmen und Ausgaben zusammenspielen. Im folgenden Beispiel führt die Bäckerei Müller ihr Kassenbuch für den 08. Februar 2026.
| Nr. | Datum | Buchungstext | Einnahme | Ausgabe | Saldo |
|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand | 350,00 € | ||||
| 041 | 08.02. | Tageslosung Ladenverkauf, Z-Bon Nr. 038 | 1.247,80 € | 1.597,80 € | |
| 042 | 08.02. | Einkauf Mehl, Lieferant Bäcker AG, Rg. 2026-082 | 189,00 € | 1.408,80 € | |
| 043 | 08.02. | Einkauf Reinigungsmittel, Drogeriemarkt, Bon 08.02. | 14,50 € | 1.394,30 € | |
| 044 | 08.02. | Privatentnahme K. Müller, Eigenbeleg PE-2026-008 | 200,00 € | 1.194,30 € | |
| 045 | 08.02. | Bareinzahlung Geschäftskonto, Einzahlungsbeleg 08.02. | 800,00 € | 394,30 € | |
| Kassenendbestand | 1.247,80 € | 1.203,50 € | 394,30 € |
Kontrolle: 350,00 € + 1.247,80 € - 1.203,50 € = 394,30 €

Der Kassenendbestand von 394,30 Euro wird durch einen Kassensturz mit dem tatsächlich gezählten Bargeld abgeglichen. Am nächsten Geschäftstag beginnt das Kassenbuch mit 394,30 Euro als Anfangsbestand. Weitere Informationen zur Berechnung des Kassenbestands finden Sie im verknüpften Artikel.
Die 5 häufigsten Buchungsfehler vermeiden
Bei der täglichen Buchung von Einnahmen und Ausgaben schleichen sich leicht Fehler ein. Die folgenden fünf Fehler sind besonders häufig und können bei einer Betriebsprüfung zu Problemen führen.
1. Fehlende Belege Jede Buchung braucht einen Beleg. Dieser Grundsatz ergibt sich aus den GoB und § 239 Abs. 2 HGB, wonach Eintragungen vollständig und richtig vorzunehmen sind. Fehlt der Originalbeleg, muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Die Belegpflicht gilt ohne Ausnahme.
2. Buchungen nicht am selben Tag erfasst Kasseneinnahmen und -ausgaben müssen täglich festgehalten werden. Nachträgliches Buchen am Wochenende oder Monatsende verstößt gegen § 146 Abs. 1 AO.
3. Unvollständiger Buchungstext „Einkauf" oder „Sonstiges" reicht nicht. Der Buchungstext muss den Geschäftsvorfall für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar beschreiben.
4. Einnahmen und Ausgaben vertauscht Eine Bareinzahlung auf das Bankkonto ist im Kassenbuch eine Ausgabe (Geld verlässt die Kasse), keine Einnahme. Umgekehrt ist eine Bargeldabhebung vom Bankkonto eine Einnahme im Kassenbuch.
5. Negativer Kassenbestand nach Buchung Der Kassenbestand darf nach keiner einzelnen Buchung negativ werden. Prüfen Sie den laufenden Saldo nach jeder Ausgabe. Ein negativer Kassenbestand ist ein schwerwiegender formeller Mangel, der nach § 162 AO zur Schätzung durch das Finanzamt führen kann.
Ein besonders häufiger Fehler: Die Bareinzahlung von der Kasse auf das Geschäftskonto wird im Kassenbuch als Einnahme gebucht. Richtig ist das Gegenteil: Geld verlässt die Kasse, also ist es eine Ausgabe im Kassenbuch. Auf dem Bankkonto erscheint es als Einnahme – aber das Kassenbuch erfasst nur die Bargeldseite.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was muss bei jeder Kassenbuchung angegeben werden?
Ist eine Bareinzahlung auf das Bankkonto eine Einnahme oder Ausgabe im Kassenbuch?
Muss ich jede einzelne Bareinnahme buchen?
Was passiert, wenn ein Beleg fehlt?
Wie oft muss ich Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch buchen?
Fazit: Sorgfältiges Buchen schützt vor Problemen
Wer Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch sorgfältig und täglich bucht, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und vermeidet Probleme bei der Betriebsprüfung. Die wichtigsten Regeln sind einfach: Jede Bargeldbewegung am selben Tag erfassen, Pflichtangaben vollständig ausfüllen und für jede Buchung einen Beleg vorhalten.
- Nur Bargeldbewegungen werden im Kassenbuch erfasst – keine Überweisungen oder Kartenzahlungen
- Pflichtangaben pro Buchung: Datum, Nummer, Buchungstext, Betrag, Belegnummer, Saldo
- Täglich buchen – nachträgliches Erfassen ist nicht zulässig (§ 146 Abs. 1 AO)
- Keine Buchung ohne Beleg – bei fehlendem Original einen Eigenbeleg erstellen
- Saldo prüfen – der Kassenbestand darf nach keiner Buchung negativ werden
- Tageslosung darf als Gesamtbetrag gebucht werden, wenn die Ermittlung dokumentiert ist
Weiterführende Artikel
- Kassenbuch führen: Vollständige Anleitung
- Kassensturz durchführen: Schritt-für-Schritt
- Kassenbestand berechnen: Anfangsbestand richtig festlegen
- Belegpflicht: Welche Belege aufbewahren?
- Die 12 häufigsten Fehler im Kassenbuch
Stand: Februar 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
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