Kassenabrechnung: Anleitung, Pflichten & Vorlage

Kassenabrechnung richtig erstellen ✓ Tägliche Pflichten ✓ Unterschied zum Kassenbericht ✓ Kostenlose Vorlage. Schritt-für-Schritt erklärt!

Pennio RedaktionFachlich geprüft14. Februar 2026

Die Kassenabrechnung ist die tägliche Zusammenfassung aller Bargeldbewegungen in einem Betrieb. Sie dokumentiert Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben und Endbestand – und bildet damit die Grundlage für ein ordnungsgemäßes Kassenbuch.

Kassenabrechnung erstellen am Geschäftsende mit Bargeld und Belegen

Ob Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk: Wer Bargeld annimmt, muss seine Kasse täglich abrechnen. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Kassenabrechnung korrekt erstellen, welche Pflichtangaben sie enthalten muss und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kassenabrechnung fasst alle Bargeldbewegungen eines Tages zusammen
  • Laut § 146 Abs. 1 AO müssen Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich aufgezeichnet werden
  • Sie enthält Anfangsbestand, Einnahmen, Ausgaben, Privatentnahmen/-einlagen und Endbestand
  • Der Endbestand muss durch einen Kassensturz überprüft werden
  • Bei offener Ladenkasse erfolgt die Abrechnung über den Kassenbericht (retrograde Methode)

Was ist eine Kassenabrechnung?

Die Kassenabrechnung ist die tägliche Ermittlung und Dokumentation des Kassenbestands am Ende eines Geschäftstages. Sie stellt sicher, dass sämtliche Bargeldbewegungen lückenlos erfasst sind und der rechnerische Kassenbestand mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeld übereinstimmt.

Rechtlich ergibt sich die Pflicht zur täglichen Kassenabrechnung aus § 146 Abs. 1 Satz 2 AO: Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten. Ergänzend verlangt § 146a AO, dass elektronische Aufzeichnungssysteme jeden Geschäftsvorfall einzeln und vollständig aufzeichnen. Die Kassenabrechnung bildet den formalen Abschluss dieser täglichen Aufzeichnungspflicht.

Kassenabrechnung vs. Kassenbericht

Die Begriffe Kassenabrechnung und Kassenbericht werden häufig synonym verwendet – es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied. Die Kassenabrechnung ist der Oberbegriff für die tägliche Abrechnung der Kasse. Der Kassenbericht bezeichnet eine spezielle Abrechnungsmethode, die bei einer offenen Ladenkasse zum Einsatz kommt. Beim Kassenbericht werden die Tageseinnahmen retrograd (rückwärts) aus dem gezählten Kassenbestand ermittelt. Eine detaillierte Erklärung finden Sie im Artikel Kassenbuch vs. Kassenbericht.

Bei einer Registrierkasse oder einem digitalen Kassensystem hingegen werden die Einnahmen progressiv (vorwärts) erfasst – jede Transaktion wird einzeln gebucht. Die Kassenabrechnung fasst diese Einzelbuchungen am Tagesende zusammen.


Kassenabrechnung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Eine vollständige Kassenabrechnung folgt einem festen Ablauf. Diese fünf Schritte stellen sicher, dass Ihre tägliche Abrechnung alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Schritt 1: Anfangsbestand festhalten

Der Anfangsbestand ist der Kassenbestand zu Beginn des Geschäftstages. Er entspricht dem Endbestand des Vortages und muss mit diesem übereinstimmen. Der Anfangsbestand wird als erste Zeile in die Kassenabrechnung eingetragen.

Schritt 2: Einnahmen und Ausgaben erfassen

Alle Bareinnahmen und Barausgaben des Tages müssen einzeln mit Datum, Belegnummer, Buchungstext und Betrag erfasst werden. Für jede Buchung muss gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO ein Beleg vorliegen. Privatentnahmen und Privateinlagen sind gesondert auszuweisen.

Schritt 3: Rechnerischen Soll-Bestand ermitteln

Aus Anfangsbestand, Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der rechnerische Kassenbestand (Soll-Bestand):

Anfangsbestand + Einnahmen − Ausgaben − Privatentnahmen + Privateinlagen = Soll-Bestand

Schritt 4: Kassensturz durchführen

Zählen Sie das gesamte Bargeld in der Kasse nach Stückelung. Das Ergebnis ist der Ist-Bestand. Das Zählergebnis sollte in einem Zählprotokoll festgehalten werden.

Schritt 5: Soll-Ist-Vergleich und Abschluss

Vergleichen Sie den rechnerischen Soll-Bestand mit dem gezählten Ist-Bestand. Stimmen beide überein, schließen Sie die Kassenabrechnung ab. Bei Abweichungen dokumentieren Sie die Kassendifferenz und vermerken die vermutete Ursache. Die Details zum vollständigen Tagesabschluss finden Sie unter Kassenbuch Tagesabschluss.

Tägliche Abrechnung ist Pflicht

Gemäß § 146 Abs. 1 AO müssen Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festgehalten werden. Ein Versäumnis kann bei einer Betriebsprüfung zur Verwerfung der Buchführung und zu Hinzuschätzungen gemäß § 162 AO führen.


Kassenabrechnung: Beispiel mit Zahlen

Ein konkretes Beispiel zeigt, wie eine Kassenabrechnung in der Praxis aussieht. Angenommen, Sie betreiben einen kleinen Blumenladen und haben am 14. Februar 2026 folgende Bargeldbewegungen:

Kassenabrechnung Beispiel mit Einnahmen und Ausgaben eines Blumenladens

Buchungen des Tages

Nr.BuchungstextEinnahmeAusgabe
1Barverkauf Valentinsstrauß245,00 €
2Barverkauf Topfpflanzen89,50 €
3Einkauf Verpackungsmaterial (bar)34,80 €
4Barverkauf Rosen (div. Kunden)312,00 €
5Privatentnahme Inhaberin100,00 €
6Barverkauf Gestecke78,00 €

Tagesabrechnung

PositionBetrag
Anfangsbestand (Übertrag Vortag)250,00 €
+ Einnahmen des Tages724,50 €
− Ausgaben des Tages− 34,80 €
− Privatentnahmen− 100,00 €
= Soll-Bestand (rechnerisch)839,70 €
Ist-Bestand (gezählt)839,70 €
Differenz0,00 €

Der Endbestand von 839,70 € wird als Anfangsbestand des Folgetages (15. Februar 2026) übernommen. Die Kassenabrechnung wird unterschrieben bzw. im digitalen Kassenbuch festgeschrieben.


Pflichtangaben der Kassenabrechnung

Jede Kassenabrechnung muss bestimmte Angaben enthalten, um den Anforderungen der GoBD und der Abgabenordnung zu genügen. Eine unvollständige Kassenabrechnung kann bei einer Prüfung beanstandet werden.

Folgende Angaben sind Pflicht:

  • Datum des Geschäftstages
  • Anfangsbestand (Übertrag Vortag)
  • Einzelne Einnahmen mit Belegnummer und Buchungstext
  • Einzelne Ausgaben mit Belegnummer und Buchungstext
  • Privatentnahmen und Privateinlagen (gesondert ausgewiesen)
  • Rechnerischer Endbestand (Soll-Bestand)
  • Gezählter Ist-Bestand (mit Zählprotokoll)
  • Kassendifferenz (falls vorhanden)
  • Unterschrift des Kassenverantwortlichen

Alle Angaben zur GoBD-konformen Kassenführung finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.


Kassenabrechnung Vorlage nutzen

Eine Vorlage erleichtert die tägliche Kassenabrechnung erheblich. Sie stellt sicher, dass alle Pflichtangaben enthalten sind und keine Position vergessen wird.

Für die Kassenabrechnung stehen verschiedene Vorlagen zur Verfügung:

  • Kassenbericht-Vorlage – ideal für die offene Ladenkasse mit retrograder Berechnung. Kostenlos verfügbar unter Kassenbericht Vorlage.
  • Kassenbuch-Vorlagen – für die progressive Erfassung aller Einzeltransaktionen. Verfügbar als PDF-Vorlage oder Excel-Vorlage.

Häufige Fehler bei der Kassenabrechnung

Fehler in der Kassenabrechnung können bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung teuer werden. Diese Fehler treten besonders häufig auf:

  1. Kassenabrechnung nicht täglich erstellt – Verstößt gegen § 146 Abs. 1 AO. Das Finanzamt kann die gesamte Buchführung verwerfen.
  2. Privatentnahmen nicht separat ausgewiesen – Privatentnahmen müssen klar von Betriebsausgaben getrennt werden (vgl. § 4 Abs. 1 EStG).
  3. Kassensturz ausgelassen – Ohne tatsächliches Zählen des Bargeldbestands fehlt der Nachweis über den Ist-Bestand.
  4. Belege fehlen oder sind unvollständig – Laut § 147 AO sind Belege acht Jahre aufzubewahren.
  5. Negativer Kassenbestand – Ein rechnerisch negativer Kassenbestand ist sachlich unmöglich und ein schwerwiegendes Indiz für fehlerhafte Aufzeichnungen.

Häufige Fehler bei der Kassenabrechnung vermeiden - Checkliste


Kassenabrechnung digital oder manuell?

Die manuelle Kassenabrechnung auf Papier ist weiterhin zulässig, bringt aber Nachteile mit sich: Rechenfehler, fehlende Übersicht und hoher Zeitaufwand. Ein digitales Kassenbuch automatisiert den gesamten Prozess – von der Buchung bis zum Tagesabschluss.

Vorteile der digitalen Kassenabrechnung:

  • Automatische Berechnung von Einnahmen, Ausgaben und Endbestand
  • Unveränderbare Festschreibung der Tagesbuchungen (GoBD-konform)
  • Sofortige Erkennung von Kassendifferenzen
  • Archivierung aller Daten gemäß den Aufbewahrungsfristen

Eine detaillierte Gegenüberstellung finden Sie unter Kassenbuch führen.

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Muss ich die Kassenabrechnung jeden Tag machen?
Ja. Gemäß [§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html) sind Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten. Die Kassenabrechnung muss an jedem Geschäftstag erstellt werden, an dem Bargeldverkehr stattfindet. (Stand: April 2026)
Was ist der Unterschied zwischen Kassenabrechnung und Kassenbericht?
Die Kassenabrechnung ist der Oberbegriff für die tägliche Abrechnung der Kasse. Der Kassenbericht ist eine spezielle Form der Kassenabrechnung, die bei der offenen Ladenkasse verwendet wird und die Tageseinnahmen retrograd aus dem gezählten Kassenbestand ermittelt. Details finden Sie unter [Kassenbuch vs. Kassenbericht](/kassenbuch/kassenbericht-unterschied). (Stand: April 2026)
Welche Strafe droht bei fehlender Kassenabrechnung?
Bei fehlender oder mangelhafter Kassenabrechnung kann das Finanzamt die Buchführung verwerfen und den Gewinn gemäß § 162 AO schätzen. Das führt in der Regel zu einer höheren Steuerlast. Zusätzlich können Bußgelder nach § 379 AO verhängt werden. (Stand: April 2026)
Kann ich die Kassenabrechnung nachträglich erstellen?
Nein. Die tägliche Aufzeichnungspflicht bedeutet, dass die Kassenabrechnung am jeweiligen Geschäftstag erstellt werden muss. Eine nachträgliche Erstellung verstößt gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und kann bei einer Prüfung beanstandet werden. (Stand: April 2026)

Stand: April 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung.

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Die Pennio Redaktion erstellt Fachartikel zu Kassenbuch, Buchhaltung und Steuerrecht. Alle Inhalte werden auf Basis aktueller Gesetzestexte und offizieller Quellen des Bundesfinanzministeriums recherchiert und von steuerlichen Fachexperten geprüft.

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