Kassenbuch 2025/2026: Alle aktuellen Änderungen

Kassenbuch Änderungen 2025/2026 ✓ Meldepflicht seit Januar 2025 ✓ KassenSichV-Novelle 2026 ✓ Registrierkassenpflicht ab 2027? Jetzt informieren!

Pennio RedaktionFachlich geprüft20. Oktober 2025Aktualisiert: 7.2.2026

Das Kassenbuch und die Kassenführung in Deutschland unterliegen regelmäßigen Änderungen. Seit 2025 gelten neue Meldepflichten für elektronische Kassen, Anfang 2026 trat eine novellierte Kassensicherungsverordnung in Kraft, und ab 2027 ist eine Registrierkassenpflicht geplant.

Kalender mit markierten Fristen für Kassenbuch-Änderungen 2025 und 2026

Dieser Artikel gibt einen aktuellen Überblick über alle Neuerungen, die Unternehmer mit Bargeldverkehr kennen müssen. Ob Kassenbuch mit elektronischer Kasse oder offener Ladenkasse – hier erfahren Sie, was sich geändert hat und was noch kommt.

Alle Fristen auf einen Blick
  • 01.01.2025 – Elektronische Meldepflicht für Kassensysteme in Kraft
  • 01.01.2025 – Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 8 Jahre verkürzt (4. Bürokratieentlastungsgesetz)
  • 01.07.2025 – Frist zur Registrierung bestehender Kassensysteme
  • 19.01.2026 – Novellierte KassenSichV in Kraft (E-Rechnung, App-Systeme)
  • 01.01.2026 – TSE-Nachrüstungspflicht für Taxameter
  • 01.01.2027 (geplant) – Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz
  • 01.01.2027 (geplant) – Wegfall der Belegausgabepflicht

Meldepflicht für Kassensysteme seit 2025

Seit dem 01. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 AO). Das Meldeverfahren läuft über das Portal „Mein ELSTER" und betrifft jeden Unternehmer, der eine elektronische Registrierkasse oder ein computergestütztes Kassensystem nutzt – einschließlich Kleinunternehmer.

Was gemeldet werden muss

  • Art des Kassensystems (Registrierkasse, PC-Kasse, Tablet-Kasse)
  • Seriennummer des Geräts
  • Verwendete TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • Standort des Kassensystems

Fristen für die Meldung

ZeitpunktFrist
Kasse vor 01.07.2025 angeschafftMeldung bis 31.07.2025
Kasse ab 01.07.2025 neu angeschafftInnerhalb eines Monats nach Kauf
Kasse außer Betrieb genommen (ab 01.07.2025)Innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme
Bußgeld bei Nicht-Meldung

Die Nichteinhaltung der Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 1 AO dar. Es können Bußgelder verhängt werden. Wer sein Kassensystem noch nicht gemeldet hat, sollte dies umgehend nachholen.

Wer ist nicht betroffen?

Betriebe mit offener Ladenkasse oder rein mechanischen Registrierkassen ohne elektronische Aufzeichnungsfunktion sind von der Meldepflicht nicht betroffen. Die Meldepflicht gilt ausschließlich für elektronische Aufzeichnungssysteme.


Verkürzte Aufbewahrungsfrist seit 2025

Durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV, in Kraft seit 01.01.2025) wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO). Das betrifft unter anderem Kassenberichte, Quittungen und Rechnungen.

Was sich ändert:

UnterlagenartFrist bis 2024Frist ab 2025
Kassenbücher, Bilanzen, Inventare10 Jahre10 Jahre (unverändert)
Buchungsbelege (Kassenberichte, Quittungen)10 Jahre8 Jahre
Handelsbriefe6 Jahre6 Jahre (unverändert)

Die verkürzte Frist gilt auch rückwirkend für Belege, deren alte 10-Jahres-Frist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen war.


Elektronisches Kassensystem mit TSE-Modul in einem Geschäft

KassenSichV-Novelle Januar 2026

Am 19. Januar 2026 trat eine novellierte Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft. Die Änderungen zielen auf weniger Bürokratie und die Anpassung an moderne Geschäftspraktiken.

Die wichtigsten Neuerungen

1. E-Rechnung als Kassenbeleg

Unternehmen können die gesetzlich vorgeschriebenen Kassendaten jetzt direkt in eine E-Rechnung integrieren. Damit erfüllt eine einzige konforme digitale Rechnung die Funktion des fiskalischen Belegs. Ein separater Kassenbon – ob digital oder aus Papier – ist für dieselbe Transaktion nicht mehr nötig.

2. App-basierte Kassensysteme anerkannt

Die Verordnung stellt klar: App-basierte Systeme, die als Kasse, EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler fungieren, gelten als elektronische Aufzeichnungssysteme. Sie unterliegen vollständig den Vorschriften der KassenSichV – einschließlich der TSE-Pflicht.

3. TSE-Nachrüstung für Taxameter

Seit dem 01. Januar 2026 müssen alle Taxameter mit einer zertifizierten TSE nachgerüstet sein. Für die Zertifizierung älterer TSE-Schutzprofile gelten Übergangsfristen bis 2027.

Was bleibt gleich?

Die Kernregelungen der KassenSichV gelten unverändert:

  • TSE-Pflicht für alle elektronischen Kassensysteme (seit 2020)
  • Belegausgabepflicht (vorerst weiterhin in Kraft)
  • Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Kassen
  • Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre für Kassenbücher, 8 Jahre für Buchungsbelege (seit 01.01.2025, 4. Bürokratieentlastungsgesetz)

Belegausgabepflicht: Abschaffung geplant

Die Belegausgabepflicht (umgangssprachlich „Bonpflicht") verpflichtet Unternehmen mit elektronischer Kasse, Kunden bei jedem Geschäftsvorfall einen Beleg auszuhändigen – gedruckt oder digital.

Der Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU & SPD) sieht die Abschaffung der Belegausgabepflicht ab dem 01.01.2027 vor – korrespondierend mit der Einführung der Registrierkassenpflicht. Ein konkreter Gesetzentwurf steht jedoch noch aus. Bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden Gesetzesänderung bleibt die Bonpflicht bestehen.

Wichtig: Die Belegausgabepflicht betrifft nur Unternehmen mit elektronischer Kasse. Betriebe mit offener Ladenkasse waren davon nie betroffen.


Unternehmer plant Umstellung auf elektronische Kasse am Laptop

Registrierkassenpflicht ab 2027

Aktuell gibt es in Deutschland keine Pflicht, eine elektronische Registrierkasse zu verwenden. Jeder Betrieb darf frei zwischen elektronischer Kasse und offener Ladenkasse wählen.

Das soll sich ändern: Der Koalitionsvertrag 2025 sieht eine Registrierkassenpflicht ab dem 01.01.2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 € vor.

Was das bedeuten würde

JahresumsatzAuswirkung
Über 100.000 €Elektronische Kasse mit TSE wird Pflicht
Unter 100.000 €Offene Ladenkasse bleibt erlaubt
Noch nicht Gesetz

Die Registrierkassenpflicht ist politisch angekündigt, aber noch nicht als Gesetz verabschiedet. Umfang, Ausnahmen und Übergangsfristen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. (Stand: Februar 2026)

Was Unternehmer jetzt tun sollten

  • Umsatz prüfen: Liegt Ihr Jahresumsatz nahe an der 100.000-€-Grenze?
  • Frühzeitig planen: Eine kurzfristige Umstellung auf ein elektronisches Kassensystem verursacht Aufwand und Kosten
  • TSE-konforme Systeme evaluieren: Wer jetzt investiert, sollte ein System mit zertifizierter TSE wählen
  • Digitales Kassenbuch einführen: Unabhängig von der Kassenform vereinfacht ein digitales Kassenbuch die Dokumentation

TSE-Pflicht: Was weiterhin gilt

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) bleibt die zentrale Sicherheitskomponente für elektronische Kassensysteme. Sie protokolliert jede Transaktion manipulationssicher mit einer digitalen Signatur.

Kernfakten zur TSE:

  • Seit 01.01.2020 gesetzlich vorgeschrieben (§ 146a AO), Übergangsfristen für ältere Kassen liefen am 31.12.2022 aus
  • Muss vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert sein
  • Bußgeld bei Fehlen: bis zu 25.000 € (§ 379 AO)
  • Verfügbar als Hardware-TSE (USB-Stick, SD-Karte) oder Cloud-TSE

Betriebe mit offener Ladenkasse benötigen keine TSE. Mehr zu den technischen Anforderungen erfahren Sie im Artikel über GoBD-konformes Kassenbuch.


Übersicht: Was gilt für wen?

PflichtElektronische KasseOffene Ladenkasse
TSEJa (seit 2020)Nein
Meldepflicht (seit 2025)Ja (über ELSTER)Nein
BelegausgabepflichtJa (Wegfall geplant)Nein
EinzelaufzeichnungJaNein
Täglicher KassenberichtNein (Kassenbuch)Ja
Kassenbuch führenJaJa (über Kassenbericht)
Aufbewahrung Kassenbuch (10 J.) / Belege (8 J.)JaJa
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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Kassenmeldepflicht 2025?
Seit dem 01. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre elektronischen Kassensysteme beim Finanzamt über das Portal „Mein ELSTER" anmelden. Gemeldet werden Art des Systems, Seriennummer und verwendete TSE. Bestehende Systeme mussten bis zum 31.07.2025 registriert werden, neue Systeme innerhalb eines Monats nach Anschaffung. Betriebe mit offener Ladenkasse sind nicht betroffen. (Stand: Februar 2026)
Kommt 2027 eine Registrierkassenpflicht?
Der Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU & SPD) sieht eine Registrierkassenpflicht ab dem 01.01.2027 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 € vor. Betriebe unter dieser Grenze könnten weiterhin eine offene Ladenkasse nutzen. Die Regelung ist jedoch noch nicht als Gesetz verabschiedet – Umfang und Übergangsfristen stehen noch aus. (Stand: Februar 2026)
Wird die Bonpflicht abgeschafft?
Die Abschaffung der Belegausgabepflicht (Bonpflicht) ist im Koalitionsvertrag 2025 vorgesehen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzesänderung bleibt die Bonpflicht für Betriebe mit elektronischer Kasse bestehen. Betriebe mit offener Ladenkasse waren davon nie betroffen. (Stand: Februar 2026)
Was hat sich durch die KassenSichV-Novelle 2026 geändert?
Die am 19. Januar 2026 in Kraft getretene Novelle der Kassensicherungsverordnung bringt drei wesentliche Neuerungen: Erstens kann eine E-Rechnung den Kassenbon ersetzen. Zweitens gelten App-basierte Kassensysteme offiziell als elektronische Aufzeichnungssysteme mit TSE-Pflicht. Drittens wurde die TSE-Nachrüstung für Taxameter zum 01.01.2026 verpflichtend. Die Kernregelungen (TSE-Pflicht, Bonpflicht, Aufbewahrungsfristen) bleiben unverändert. (Stand: Februar 2026)
Brauche ich mit offener Ladenkasse eine TSE?
Nein. Die TSE-Pflicht gilt nur für elektronische Aufzeichnungssysteme (Registrierkassen, PC-Kassen, Tablet-Kassen). Betriebe mit offener Ladenkasse – also einer Kasse ohne elektronische Aufzeichnungsfunktion – benötigen keine TSE. Sie müssen stattdessen einen täglichen handschriftlichen Kassenbericht erstellen und die Tageseinnahmen retrograd berechnen. (Stand: Februar 2026)

Fazit

Das Jahr 2025 hat mit der Kassenmeldepflicht eine wichtige Neuerung gebracht, die KassenSichV-Novelle Anfang 2026 modernisiert die Regeln für E-Rechnungen und App-Kassen. Der Blick nach vorne zeigt: Mit der geplanten Registrierkassenpflicht ab 2027 und dem möglichen Wegfall der Bonpflicht stehen weitere Veränderungen bevor. Unternehmer sollten die Entwicklungen beobachten und frühzeitig planen – insbesondere, wenn sie aktuell eine offene Ladenkasse nutzen und nahe an der 100.000-€-Umsatzgrenze liegen.

Stand: Februar 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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